Kurzinfo
Übersetzungsprämie der österreichischen Bundesregierung
Vergabe an:
Übersetzer
Art der Förderung:
Preis
Kategorie(n):
Übersetzung
Bewerbungsfrist:
31. Juli 2013
Vergabe:
jährlich
Preisgeld:
800 bis 2.200 Euro
Zuwendungsgeber:
Voraussetzungen:
Buchveröffentlichung erforderlich.
Die Prämie wird bei einer Übersetzung in eine Fremdsprache unabhängig von Wohnsitz und Staatsbürgerschaft der ÜbersetzerInnen vergeben. Bei einer Übersetzung ins Deutsche ist die österreichische Staatsbürgerschaft der ÜbersetzerInnen bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich Bedingung.
Die Prämie wird bei einer Übersetzung in eine Fremdsprache unabhängig von Wohnsitz und Staatsbürgerschaft der ÜbersetzerInnen vergeben. Bei einer Übersetzung ins Deutsche ist die österreichische Staatsbürgerschaft der ÜbersetzerInnen bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich Bedingung.
Webseite
Beschreibung
Die Übersetzungsprämie zeichnet besonders gelungene Übersetzungen zeitgenössischer österreichischer belletristischer Literatur (vor allem Werke lebender AutorInnen) in eine Fremdsprache bzw. fremdsprachiger zeitgenössischer Literatur ins Deutsche durch österreichische ÜbersetzerInnen aus.
Bewerbung
Folgende Unterlagen sind einzusenden:
- publizierte Übersetzung und Originalausgabe (die Übersetzung sollte nicht älter als fünf Jahre sein),
- Stammdaten der/des Übersetzenden,
- Lebenslauf,
- Verzeichnis der bisherigen literarischen Übersetzungen.
- publizierte Übersetzung und Originalausgabe (die Übersetzung sollte nicht älter als fünf Jahre sein),
- Stammdaten der/des Übersetzenden,
- Lebenslauf,
- Verzeichnis der bisherigen literarischen Übersetzungen.
Bewerbungsstelle:
Literaturabteilung, Kunstsektion, Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2
A-1010 Wien
Tel.: +43-1-531 20-68 52
Webseite
Concordiaplatz 2
A-1010 Wien
Tel.: +43-1-531 20-68 52
Webseite
Ansprechpartner/in:
