Kurzinfo
Werkbeiträge der Stadt Bern
Vergabe an:
Autoren, Übersetzer
Art der Förderung:
Arbeitsstipendium
Kategorie(n):
Lyrik | Prosa | KJL | Drama | Hörspiel | Übersetzung
Bewerbungsfrist:
2. August 2010 | 18. Oktober 2010, 15. November 2010
Vergabe:
sechs Mal jährlich
Zuwendung:
bis zu 45.000 Schweizer Franken | einmalig
Voraussetzungen:
Für die Zusprache von Beiträgen ist ein genügender Bezug zur Stadt Bern erforderlich: Kulturschaffende müssen in der Stadt wohnen oder arbeiten oder die städtische Kulturszene in ihrer Sparte in den letzten Jahren mitgestaltet haben.
Webseite
Beschreibung
Die Literarische Kommission betreut die städtische Literaturförderung. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Autorinnen und Autoren. Entsprechend liegt der Schwerpunkt der Förderung auf der Vergabe von Werkbeiträgen. Die Kommission vergibt zudem Auszeichnungen und unterstützt die Vermittlung von Literatur.
Der Zweck der Werkbeiträge besteht darin, talentierten Autorinnen und Autoren "Zeit zu kaufen", das heisst ihnen zu ermöglichen, sich während einer gewissen Zeit von brotberuflichen Tätigkeiten freihalten und ganz auf die Arbeit an literarischen Projekten konzentrieren zu können. Die städtischen Werkbeiträge von max. Fr. 15'000.00 können durch ebenso hohe Beiträge des Kantons Bern, eventuell auch der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, ergänzt werden, so dass ein maximaler Werkbeitrag der öffentlichen Hand von insgesamt Fr. 45'000.00 möglich ist.
Der Zweck der Werkbeiträge besteht darin, talentierten Autorinnen und Autoren "Zeit zu kaufen", das heisst ihnen zu ermöglichen, sich während einer gewissen Zeit von brotberuflichen Tätigkeiten freihalten und ganz auf die Arbeit an literarischen Projekten konzentrieren zu können. Die städtischen Werkbeiträge von max. Fr. 15'000.00 können durch ebenso hohe Beiträge des Kantons Bern, eventuell auch der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia, ergänzt werden, so dass ein maximaler Werkbeitrag der öffentlichen Hand von insgesamt Fr. 45'000.00 möglich ist.
Bewerbung
Gesuche sind in 9-facher Ausführung einzureichen.
Entscheidungsgrundlage für die Evaluation bilden der Werknachweis sowie ein Kurzbeschrieb des geplanten literarischen Projekts. Als Werknachweis wird nicht unbedingt ein bereits publiziertes Werk verlangt, es kann sich auch um unveröffentlichte Textproben handeln (maximal 10 Seiten).
Weiter ist der Finanzbedarf darzulegen:
- Wie viel Zeit wird für das Projekt veranschlagt?
- Welcher Betrag der öffentlichen Hand ist notwendig, damit sich die Autorin/der Autor in dieser Zeit ganz auf die literarische Arbeit konzentrieren kann?
- Welche Eigenleistung kann erbracht werden?
Entscheidungsgrundlage für die Evaluation bilden der Werknachweis sowie ein Kurzbeschrieb des geplanten literarischen Projekts. Als Werknachweis wird nicht unbedingt ein bereits publiziertes Werk verlangt, es kann sich auch um unveröffentlichte Textproben handeln (maximal 10 Seiten).
Weiter ist der Finanzbedarf darzulegen:
- Wie viel Zeit wird für das Projekt veranschlagt?
- Welcher Betrag der öffentlichen Hand ist notwendig, damit sich die Autorin/der Autor in dieser Zeit ganz auf die literarische Arbeit konzentrieren kann?
- Welche Eigenleistung kann erbracht werden?
Bewerbungsstelle:
Stadt Bern, Abteilung Kulturelles
Gerechtigkeitsgasse 79
CH-3011 Bern
Tel.: +41-(0)31-32 169 88
Fax.: +41-(0)31-32 172 26
kulturelles@bern.ch
Webseite
Gerechtigkeitsgasse 79
CH-3011 Bern
Tel.: +41-(0)31-32 169 88
Fax.: +41-(0)31-32 172 26
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Ansprechpartner/in:
