Literatur online - Startseite Autorenzugang Als Autor anmelden Förderer Kontakt Impressum Literatur online - Startseite
Kurzinfo

Stipendien 2010 der SSA für die Übersetzung von Theaterstücken

 
Übersetzer
Arbeitsstipendium
Übersetzung
13. August 2010 | 05.11.2010
dreimal jährlich
Kulturfonds der Schweizerischen Autorengesellschaft (SSA)
Webseite
Stipendiengesuche können von den Autoren (die die schweizerische Nationalität besitzen oder in der Schweiz leben) eingereicht werden. Entweder der Autor des Originalstücks oder der Übersetzer muss Mitglied der SSA sein.

Webseite
Beschreibung
Der Kulturfonds der Schweizerischen Autorengesellschaft (SSA) verleiht jährlich bis zu drei Stipendien in einem jährlichen Gesamtbetrag von Fr. 10'000.- für Übersetzer, deren Projekt es ist, ein in französisch, deutsch oder italienisch verfasstes Theaterstück eines zeitgenössischen, lebenden Autors in eine dieser drei Sprachen zu übersetzen. Das zur Übersetzung vorgesehene Theaterstück („Originalstück“) muss original sein (Bearbeitungen sind ausgeschlossen) und von einem Autor stammen, der die schweizerische Nationalität besitzt oder in der Schweiz lebt.

Das Theaterstück in seiner übersetzten Version muss mit Bestimmtheit von einem subventionierten Theater in der Schweiz oder einer schweizerischen Berufstruppe produziert und aufgeführt, oder allenfalls Gegenstand einer öffentlichen Lesung werden und muss schriftlich im Dossier bestätigt werden können. Handelt es sich beim eingereichten Projekt um eine Gemeinschaftsarbeit, so legen die Übersetzer gemeinsam den prozentualen Verteilschlüssel fest und teilen der SSA ihre jeweilige prozentuale Beteiligung an der Übersetzungsarbeit mit.

Die Begünstigten der SSA-Stipendien sind die Übersetzer (die die schweizerische Nationalität besitzen oder in der Schweiz leben). Die Autoren übermitteln der SSA die persönlichen Angaben zu den Übersetzern zwecks Auszahlung der Stipendien.

Im Weiteren müssen die Urheberrechte für den Anteil an der Übersetzung beim Übersetzer verbleiben; sie können also nicht an Dritte abgetreten werden und müssen von der SSA verwaltet werden können. Die Uraufführung des Stücks in seiner übersetzten Version darf mindestens erst 3 Monate nach dem vom Autor angewandtem Einsendeschluss-Datum stattfinden.
Bewerbung
Inhalt des einzureichenden Dossiers :
- Informationen über den Autor des Originalwerk (persönliche Angaben, kurzer Lebenslauf )
- Informationen über den Übersetzer (persönliche Angaben, kurzer Lebenslauf )
- Angabe des Verteilschlüssels der Urheberrechte zwischen dem Autor des Originalstücks und dem Übersetzer (oder den Übersetzern im Falle eines Gemeinschaftswerks), der bei der Nutzung (Aufführung) des übersetzten Werks erhoben wird;
- Bestätigung eines subventionierten Theaters oder einer Berufstruppe (beide mit Sitz in der Schweiz), dass das zu übersetzende Theaterstück produziert und Gegenstand öffentlicher Aufführungen (oder Lesung) wird;
- Vollständiger Text des zu übersetzenden Theaterstücks (Originalwerk);
- Detailangaben über die übersetzte Version des Stück (Synopsis, falls möglich Anzahl, Personen, Dauer, Regisseur und Rollenvergabe sowie Daten und Anzahl der öffentlichen Aufführungen oder Lesungen)
- unterschriebene Bescheinigung der/des Übersetzer/s, dass die Urheberrechte für den Anteil an der Übersetzung des aufzuführenden, übersetzten Werks bei ihm/ihnen verbleibt, somit also nicht an Dritte abgetreten werden und von der SSA verwaltet werden.
Schweizerische Autorengesellschaft (SSA), Kulturfonds
Rue Centrale 12/14, Postfach 7463
CH-1003 Lausanne
Tel.: +41-(0)32-313 44 66/ 67
kulturfonds@ssa.ch
Webseite
 

Jolanda Herradi
Jolanda.HERRADI@ssa.ch