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Der Ursprung derer von Ziethen

Informationen

Literaturangabe:

Kuhn, Adalbert
Märkische Sagen und Märchen, Berlin 1843

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Der Ursprung derer von Ziethen

Der Ursprung derer von Ziethen

Bei Wildberg, das ehemals eine Stadt gewesen sein soll (woher auch noch die Reste von Wällen um den Ort stammen und der Schulze den Titel Richter führt), liegt hart an der Temnitz in der Wiese ein Hügel, um den dieser kleine Fluß herumgeleitet worden ist, wodurch er in früherer Zeit ein bedeutend befestigter Platz gewesen sein muß. Dieser Hügel heißt der Schloßberg, und es soll hier ein Schloß der Grafen von Ruppin gestanden haben; in ihm wurde einer von ihnen einst von einem überlegenen feindlichen Heer belagert und war schon so mutlos, daß er sich ergeben wollte. Bei dem Rat, den er aber noch zum letzten Mal hielt, war auch sein Koch zugegen, der ihm tüchtig Mut einsprach und zuredete, er solle doch noch einen Ausfall wagen, und wenn der Graf selber nicht mitziehen könne, so wolle er die Reisigen anführen und sei überzeugt, sie würden die Feinde besiegen. Der Graf glaubte zwar nicht an einen solchen Erfolg, indes wollte er doch das letzte noch versuchen und gab dem Koch die Erlaubnis zu dem Ausfall mit den Worten: "Zieht hen!" Da ging er mit seiner Mannschaft mutig auf den Feind los, der bei Lüchfeld stand, und in wenigen Stunden war die Schlacht gewonnen, und sie kehrten triumphierend in die Burg zurück. Da schlug der Graf von Ruppin seinen treuen Koch aus Dankbarkeit zum Ritter und gab ihm, wegen der Worte, mit denen er ihn entlassen, den Namen Ziethen, und gebot ihm fortan als ein Zeichen seines ehemaligen Standes, einen Kesselhaken im Wappen zu führen.

Andere erzählen, der Koch habe geraten, viele Kessel mit Brei zu kochen und diesen so heiß wie möglich den Feinden beim nächsten Sturm auf den Kopf zu schütten; der Graf habe an dem Erfolg dieses Mittels zwar gezweifelt, aber doch endlich mit den Worten "Zieht hen" seine Zustimmung gegeben; worauf der Feind wirklich vertrieben und der Koch mit dem Namen Ziethen in den Ritterstand erhoben sei.

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