Die Landeshauptstadt München vergibt jährlich zwei mit je 8.000 Euro dotierte Arbeitsstipendien für Münchner literarische Projekte von Münchner Autor*innen, die sich mit ihrem Werk bereits literarisch ausgewiesen haben und im Literaturbetrieb in Erscheinung getreten sind: durch Veröffentlichungen in Verlagen, Lesungen, Auszeichnungen oder Rezensionen. In erster Linie werden Prosaprojekte aller Genres berücksichtigt (Romane, Erzählungen, Romanbiografien, literarische Essays), es werden aber auch anspruchsvolle Lyrikprojekte in die Auswahl einbezogen.
Voraussetzungen für die Bewerbung:
- Der/die Autor*in muss in/bei München leben (S-Bahn-Bereich).
- Bereits erfolgte Veröffentlichung von mindestens zwei eigenständigen literarischen Werken (nicht im Eigen- oder Selbstkostenverlag, nicht als Book on Demand oder im Internet).
- Das Projekt sollte bis Ende des Ausschreibungsjahres unveröffentlicht sein.
- Jede/r Bewerber*in kann nur ein Projekt einreichen.
- Es können nur deutschsprachige Texte eingereicht werden.
Eine gleichzeitige Bewerbung für die Arbeitsstipendien und die Literaturstipendien der Stadt München ist nicht möglich. Stipendiat*innen des Vorjahres sind für die jeweils folgende Ausschreibung von der Bewerbung für ein Arbeitsstipendium ausgeschlossen.
Einreichung folgender Unterlagen in 7-facher Ausfertigung, das heißt: sieben komplette und getrennte (jeweils geheftet oder in Klarsichthüllen) "Sets" für die Jurorinnen und Juroren:
* Textprobe: 30 Seiten (à 1800 Zeichen)
* Exposé des Projekts
* Biobibliographie
* Informationen über Entwicklungsstand des Manuskripts, voraussichtlichen Gesamtumfang und geplanten Zeitpunkt der Fertigstellung/Veröffentlichung, ggf. über Verlagsvertrag.
Einsendung der Bewerbungen an:
Landeshauptstadt München
Kulturreferat / Abteilung 1
Arbeitsstipendien Literatur
Burgstraße 4
80331 München.
Mit der Einreichung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass er/sie in München (S-Bahn-Bereich) lebt. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach der Entscheidung über die Stipendienvergabe (in der Regel im September) über das Ergebnis informiert. Es wird gebeten, von Rückfragen abzusehen.
Das Kulturreferat übernimmt keine Haftung für die eingesandten Unterlagen. Die Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden.