Die ARD, die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands, Deutschlandradio, der Österreichische Rundfunk (ORF) und Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) vergeben den ARD PiNball.
Ausgezeichnet werden soll das beste Kurzhörspiel (bis max. 20 Minuten), das „unabhängig“ produziert wurde. „Unabhängig“ meint in diesem Zusammenhang, dass die Einreichung außerhalb einer Rundfunkanstalt produziert worden ist. Die Einreichungen dürfen zudem noch nicht von einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gesendet oder von einem kommerziellen Anbieter veröffentlicht worden sein. Eine vorgängige Präsentation auf Festivals und die Teilnahme an anderen Wettbewerben ist kein Ausschlussgrund. Mit dem Wettbewerb sollen einerseits junge HörspielmacherInnen an den Hochschulen, sowie Kreative aus der sog. freien Hörspielszene angesprochen werden. Andererseits sind EinreicherInnen, die bereits mit einer Rundfunkanstalt zusammengearbeitet haben, nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Dotierung
Die Fachjury bestimmt die fünf Stücke der FinalistInnen. Diese werden im Download-Angebot der ARD.de ab Oktober unbefristet präsentiert und als Teilnehmende der Endrunde einmal im Radio ausgestrahlt. Hierfür erhalten die FinalistInnen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro. Die nominierten Einreichungen werden zudem – in Anwesenheit der FinalistInnen – bei den ARD Hörspieltagen (12.-13.11.2021) in Karlsruhe präsentiert, die MacherInnen haben die Gelegenheit, mit Jury und Publikum über ihr Kurzhörspiel zu diskutieren.
Aus den fünf Stücken der FinalistInnen bestimmt die Jury den/die GewinnerIn des ARD PiNball. Der Preis besteht in einer Urkunde, einer Trophäe und einem Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro. Zusätzlich wird angeregt, dass das Gewinnerstück in einem Radio-Programm der ARD, des Deutschlandradios, des ORF oder SRF (zusätzlich zur Vorab-Ausstrahlung) gesendet wird. Hierfür würde ein hausübliches Honorar gezahlt werden.
Ab dem 1. Juni 2021 ist folgendes einzureichen:
– ein maximal 15-minütiges Hörspiel (.mp3)
– Angaben zum Inhalt, zur Besetzung, zum Ort und Zeitpunkt der Produktion
– ein Manuskript oder Treatment
– die vollständige Liste der verwendeten Fremdmaterialien (z.B. Musik)
– Kurzbiographie und Werkverzeichnis des/der Wettbewerbsteilnehmers/in
– ein rechtefreies Foto des/der Wettbewerbsteilnehmers/in (.jpg) inkl. Fotonachweis
– durch Unterschrift bestätigtes Einverständnis der Statuten.