- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer
- Art der Förderung:
- Aufenthaltsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | Drama | Hörspiel | Übersetzung | u.a.
- Bewerbungsfrist:
- 11.10.2017
- Vergabe:
- jährlich
- Dauer:
vier Monate
- Zuwendung:
- 2000 Schweizer Franken | monatlich
- Zuwendungsgeber:
- Kanton Zug, Kanton Schwyz, Kanton Uri
- Link zur Ausschreibung
Beschreibung
Seit März 2000 unterhält der Kanton Zug zusammen mit dem Kanton Schwyz eine Atelierwohnung in New York, welche abwechslungsweise auch Kunstschaffenden aus den Kantonen Uri, Nidwalden und Obwalden zur Verfügung steht. 2015 können sich Kunstschaffende aus den Kantonen Zug, Schwyz, Uri, Nidwalden und Obwalden bewerben um einen viermonatigen Aufenthalt.
Die Atelierwohnung mit zweiteiligem Atelierraum, zwei separaten Zimmern sowie Küche und Bad befindet sich in der Upper West Side (westlich des Central Park) auf der Höhe der 84. Strasse im 4. Stock eines fünfstöckigen Altbaus. Die Wohnung ist schön und hell, die Wohnlage sicher und der Öffentliche Verkehr in nächster Nähe.
Die Zusprechung des Ateliers umfasst:
- kostenlose Benützung der Atelierwohnung inkl. Nebenkosten,
- Reisekostenzuschuss von CHF 750.-,
- monatlicher Lebenskostenzuschuss von CHF 2'000.-,
- Unkostenzuschuss im Zusammenhang mit der Beantragung des Visums von CHF 200.-.
Folgende Kosten gehen zulasten der Kunstschaffenden:
- Telefongesprächsgebühren,
- Haftpflicht-, Reise-, Kranken- und Unfallversicherung.
Bewerbung
Bewerbungsbedingungen
- überzeugender, professioneller künstlerischer Leistungsausweis,
- überzeugende Motivation,
- gute Englischkenntnisse.
Bewerbungsunterlagen (max. 4-8 Seiten, kopierfähig)
- ausgefülltes Anmeldeformular,
- Lebenslauf,
- Begründung der Bewerbung (Motivation),
- Information über bisherige künstlerische Anerkennung (Preise, Stipendien etc.),
- kurze schriftliche Dokumentation des bisherigen künstlerischen Schaffens (ohne Beilage von Katalogen, Tonträgern, Videos etc.; solche werden je nach Bedarf angefordert).
Bemerkungen
Seit mindestens drei Jahren Wohnsitz im Kanton Zug, Schwyz, Uri, Nidwalden oder Obwalden oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre Wohnsitz in einem dieser Kantone.