Von ihren Fans heiß geliebt, von der klassischen Literaturkritik eher mit Argwohn betrachtet – Literaturblogs gelten als die neuen, unkonventionellen Literaturvermittler im Netz. Und es ist Fakt: Immer mehr Leser holen sich ihre Literaturempfehlungen aus den Blogs. Das haben auch die Verlage längst erkannt. Zum zweiten Mal wollen 15 ausgewählte Literaturblogger den Beweis antreten, dass sie nicht nur vermitteln, sondern auch neue unkonventionelle Literatur entdecken können. Zusammen mit dem Verlag Kein & Aber, der Literaturagentur Elisabeth Ruge und der Frankfurter Buchmesse setzen wir das Experiment fort.
Die Blogbuster-Blogger suchen das literarische Nachwuchstalent. Autoren ohne Verlagsvertrag werden aufgerufen, sich bei einem der teilnehmenden Blogs mit einem Exposé und einer Leseprobe zu bewerben. Unter den eingereichten Manuskripten wählen die Blogger jeweils einen Autor aus, mit dem sie in den Pitch gehen. Eine Fachjury entscheidet, welcher Blog das beste Nachwuchstalent entdeckt hat und einen Verlagsvertrag erhält. Das Gewinner-Buch erscheint dann bei Kein & Aber und der Blogger erhält eine Provision. Der Wettbewerb wird jedes Jahr mit wechselnden Partnern und Bloggern neu ausgeschrieben.
Preis
Das prämierte Manuskript wird im Herbst 2018 im Kein & Aber Verlag erscheinen. Der Gewinner des Blogbuster Preises schließt hierfür einen branchenüblichen Verlagsvertrag mit dem Kein & Aber Verlag. Es besteht zudem die Möglichkeit, einen Agenturvertrag mit der Elisabeth Ruge Agentur abzuschließen.
Der den Gewinnertitel betreuende Blogger erhält eine Provision in Höhe von 5 % sämtlicher Einkünfte aus dem Verlagsvertrag zwischen dem Kein & Aber Verlag und dem Gewinner. Diese Provision wird von den Einkünften des Gewinners in Abzug gebracht.
Ablauf
Teilnehmer dürfen nur mit einer Einreichung teilnehmen und müssen ihren bürgerlichen Namen angeben. Wird zusätzlich ein Pseudonym angegeben, wird der bürgerliche Name im Rahmen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht.
Autoren des Blogbuster-Wettbewerb 2017 können sich, mit Ausnahme der Longlist-Kandidaten, erneut bewerben.
Die Teilnehmer senden ein Exposé und eine Leseprobe über das >> hier << zur Verfügung stehende Formular an Blogbuster. Statt über das Formular kann die Einreichung auch per E-Mail an manuskript(at)blogbuster-preis.de erfolgen. Erfolgt die Einreichung per E-Mail, muss ein unterschriebenes Exemplar dieser Teilnahmebedingungen als Scan im pdf-Format beigefügt werden. >> Hier << finden Sie eine Druckversion.
Die Blogger bewerten das Exposé und die Leseprobe. Nach positiver Prüfung fordern sie bei dem jeweiligen Teilnehmer das gesamte Manuskript an. Wählt der Blogger ein Manuskript als seinen Favoriten aus, leitet er dieses an die Jury weiter. Auf den Blogs dürfen Teile, bis zum Umfang der eingesandten Leseprobe, aus dem Manuskript vorgestellt werden. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, dem Blogger für Interviews, Fotos und Videoaufnahmen zur Verfügung zu stehen. Der Blogger kann seine Leser auffordern, über die Qualität der Manuskripte abzustimmen.
Die Fachjury wählt aus den von den teilnehmenden Bloggern vorgeschlagenen Autoren bis zum 30. April 2018 eine Shortlist von drei Autoren aus. Im Mai 2018 wird der Gewinner des Blogbuster-Preises verkündet.
Wenn weniger als drei Blogger einen Autor an die Jury weiterleiten, darf diese sich vorbehalten, den Preis auszusetzen.
Anforderungen an die Einsendungen
Teilnehmen dürfen Autoren mit einem Manuskript nur dann, wenn dieses noch nicht bei einem Verlag als Printausgabe erschienen ist. Ausgenommen hiervon sind Veröffentlichungen im Selbstverlag. Teilnehmen dürfen auch solche Autoren, die bereits durch einen Agenturvertrag gebunden sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Minderjährige, Autoren die bereits im letzten Jahr auf der Longlist standen, Mitarbeiter des Kein & Aber Verlags und seiner Tochterunternehmen sowie Mitarbeiter der Elisabeth Ruge Agentur GmbH.
Einsendungen dürfen ausschließlich über das Teilnahmeformular oder per E-Mail erfolgen. Jeder Autor kann drei präferierte Blogs angeben, die seine Einsendung prüfen sollen. Bei der Zuteilung der Manuskripte ist Blogbuster nicht an diesen Wunsch gebunden. Das Manuskript wird nur von einem Blog geprüft. Das vollständige Manuskript darf erst nach Aufforderung an die mitgeteilte E-Mail Adresse eingereicht werden. Die einzelnen Blogs sollen durch die Teilnehmer nicht direkt kontaktiert werden. Einsendeschluss ist der 31.12.2017.
Die Einreichung besteht aus einem Exposé (maximal 2 Seiten, Normseiten-Formatierung) und einer Leseprobe 15 bis 30 Seiten (Normseiten-Formatierung) jeweils im pdf-Format. Vorlagen in verschiedenen Formaten finden sich hier. Angenommen werden ausschließlich deutschsprachige Prosa (Gegenwartsliteratur), kein Genreliteratur, keine Mundart. Das gesamte Manuskript muss einen Mindestumfang von 140 Normseiten haben. Es muss spätestens zum Zeitpunkt der Prüfung durch die Jury vollständig sein. Das Manuskript darf ebenfalls ausschließlich als pdf im Normseiten-Format per E-Mail abgegeben werden.