Keine Eigenbewerbung möglich.
Die ARD, die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland und die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen stiften als gleichberechtigte Partner in Zusammenarbeit mit der Stadt Wuppertal einen Preis für Kinderhörspiele, der als Deutscher Kinderhörspielpreis vergeben wird. Ausgezeichnet werden soll die beste Autoren- / Adaptionsleistung auf dem Felde des Kinderhörspiels.
Der Deutsche Kinderhörspielpreis wird jährlich im November durch den ARD-Vorsitzenden oder den Geschäftsführer der Filmstiftung NRW bzw. einen Vertreter verliehen. Das mit dem Deutschen Kinderhörspielpreis ausgezeichnete Werk soll nach Möglichkeit im Rahmen der ARD Hörspieltage vorgeführt werden.
Der Deutsche Kinderhörspielpreis besteht aus einer Urkunde sowie einer Trophäe und ist mit 5.000 Euro dotiert.
Per E-Mail schicken Sie einen WeTransfer-Link (https://wetransfer.com/) an lorenathies@filmstiftung.de, Betreff: „Kinderhörspielpreis 2023“, um folgende Anlagen digital zu übermitteln:
a) Die einzureichende Produktion im mp3-Audioformat
b) Produktionsblatt mit Angaben zum Inhalt (Pressetext), zur Besetzung, zum Ort und Zeitpunkt der Produktion sowie Erstsendedatum / Veröffentlichungsdaten
c) Manuskript (pdf)
d) Kurzbiographie und Werkverzeichnis des Urhebers/der Urheberin
e) Druckfähiges Foto des Urhebers/der Urheberin (jpg-Format) inkl. Copyright-Daten (Name, Adresse, Tel.-Nr.; eventuell anfallende Abdruckkosten übernimmt der/die Einreichende)
f) Wenn vorhanden, einen Link über den das Hörspiel bereits online angehört werden kann.
Die Einsendung des Anmeldeformulars ist notwendig.
Von den einreichenden Redaktionen (ARD, Deutschlandradio, SRF und ORF) wird zusätzlich eine digitale mp3-Audiodatei mit 2 Ausschnitten aus dem eingereichten Hörspiel von je 3-5 Minuten sowie die Altersangabe der
Zielgruppe benötigt.
Postadresse:
Film- und Medienstiftung NRW GmbH
Anke Morawe
Kaistraße 14
40221 Düsseldorf
Die kompletten Einreichungsunterlagen müssen der Film- und Medienstiftung NRW spätestens am 01.08.2023 vorliegen. Einreichungen, die den Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.