- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
- Projektförderung
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | KJL | Drama | Hörspiel | Übersetzung | u.a.
- Bewerbungsfrist:
- 15.09.2020
| ab 15. Juli
- Vergabe:
- jährlich
- Zuwendung:
- 2000 bis 10000 Schweizer Franken | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Bundesamt für Kultur
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen:
Buchveröffentlichung erforderlich.
Beschreibung
Der vom Bundesamt für Kultur betreute Kulturfonds (ehemals Stiftung Pro Arte und Gleyre-Stiftung) hat künstlerischen und sozialen Charakter und dient dem Zweck der Unterstützung und Förderung schweizerischer, professioneller bildender KünstlerInnen, SchriftstellerInnen und TonkünstlerInnen in finanziell schwieriger Situation. Die Unterstützung erfolgt durch die Zusprache von Beiträgen an längerfristige künstlerische Recherchen und Projekte.
Nebst der Qualität der künstlerischen Leistungen wird bei der Vergabe der Beiträge die ökonomische Situation der Gesuchstellenden berücksichtigt. Bei gleicher Qualität werden prioritär jene Kunstschaffenden ausgezeichnet, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben oder sich in einer Notlage befinden.
Kunstschaffende können höchstens dreimal einen Beitrag erhalten. Es können keine Zuschüsse an Aus- oder Weiterbildung oder Beiträge an Gruppen ausgerichtet werden. Die Gesuche werden der Kommission des Kulturfonds zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.
Bewerbung
Auf der Förderplattform des BAK können Gesuche eingereicht werden.
Die Gesuche müssen zwingend folgende Beilagen enthalten:
- Künstlerische Biographie;
- Ausführlicher Beschrieb des Projekts mit entsprechender Dokumentation (Ton-oder Videoaufnahmen, Manuskripte, resp. Abbildungen/Skizzenusw.);
- Budget des Projekts und Finanzierungsplan;
- Angaben zu den finanziellen Verhältnissen der gesuchstellenden Person: aktuelle Steu-erveranlagung; Beschreibung der finanziellen Situation; gegebenenfalls Bestätigung über Sozialhilfebezug;
- Kopie des Ehescheins (nur bei ausländischenTeilnehmenden,die mit einer Person schweizerischer Nationalitätverheiratet sind).
Bemerkungen
Gefördert werden Personen, die entweder die schweizerische Nationalität besitzen, sich seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz aufhalten oder mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind.