Keine Bewerbung möglich.
Seit 1989 verleihen Universität und Universitätsstadt Tübingen den gemeinsam gestifteten "Friedrich Hölderlin Preis". Mit dem "Friedrich Hölderlin Preis" soll ausgezeichnet werden, wer einen neuen dichterischen Beitrag zur deutschen Sprache geleistet hat oder als Forscher, Schriftsteller, Künstler oder Kritiker dem Werk Friedrich Hölderlins besonders verbunden ist.
Der "Friedrich Hölderlin Preis" ist ein Nachwuchs-Förderpreis. Niemand darf sich selbst um diesen Preis bewerben. Der Preis kann einer Person nur einmal verliehen werden. Über die Verleihung des Preises entscheidet die Jury. Der Jury gehören 6 Persönlichkeiten, die von der Hölderlingesellschaft, der Neuphilologischen Fakultät der Universität und dem Deutschen Literaturarchiv Marbach für vier Jahre berufen werden, an. Den Vorsitz der Jury hat eine abwechselnd von Stadt und Universität berufene Person inne.