- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
- Preis
- Kategorie(n):
- Prosa | Essay | Publizistik | Roman | u.a.
- Verleihung:
- in 2020 an Arno Geiger
- Vergabe:
- alle zwei Jahre
- Zuwendung:
- 10000 Euro | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Stiftung Friedrich-Schiedel-Literaturpreis der Stadt Bad Wurzach/Allgäu
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen:
Buchveröffentlichung erforderlich.
Keine Eigenbewerbung möglich.
Beschreibung
Der Friedrich-Schiedel-Preis will Geschichtsschreibung in literarisch wertvoller Form würdigen. Die literarische Dimension sollte gleichgewichtig stehen neben dem Erinnern, Erzählen und Bewahren geschichtlicher Ereignisse und Tatbestände, denn Geschichte als ein unser gegenwärtiges Denken und Handeln befruchtendes Element wird nur lebendig durch die Sprache. Geschichtliche Vorgänge und Tatbestände objektiv und unverfälscht, zugleich aber mit hoher Erzählkunst und sprachlicher Eleganz einem breiten Leserkreis zu vermitteln, das lag dem Initiator und Stifter besonders am Herzen.
Mit dem Friedrich-Schiedel-Literaturpreis der Stadt Bad Wurzach werden daher Autorinnen und Autoren ausgezeichnet, die Geschichte und Sprache meisterhaft miteinander verknüpfen und Geschichte historisch unverfälscht einem großen Leserkreis nahe bringen, sei es als Sachbuch oder Roman.
Das Buch soll einen engen Bezug zur Geschichte des deutschen Volks- und Sprachraums der Geschichte etwa von 1715 bis zur Gegenwart haben. Es soll diesen Zeitraum oder einen Abschnitt daraus einem breiten Leserkreis auf der Grundlage des tatsächlichen historischen Geschehens menschlich bewegend und in würdiger, literarisch wertvoller Form nahe bringen. Das Erscheinen des Buches soll nicht länger als 15 Jahre vor dem Jahr der Preisverleihung liegen. Es darf die geschichtlichen Tatbestände nicht verfälschen.
Bewerbung
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige sechsköpfige Jury. Vorschlagsberechtigt sind ausschließlich die Mitglieder der Jury. Von außen an die Jury herangetragene Vorschläge können, sofern sie schriftlich mit ausreichender angemessener Begründung vorliegen, in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.
Bemerkungen
Ausgezeichnet werden können Autoren deutscher Muttersprache. Ein enger Bezug der Texte zur deutschen Geschichte ist Voraussetzung.