Ziel von Geisteswissenschaften International ist es, zu einer weltweiten Verbreitung der geisteswissenschaftlichen Forschungsergebnisse aus Deutschland beizutragen und zugleich Deutsch als Wissenschaftssprache und Sprache der Erstveröffentlichung geisteswissenschaftlicher Werke zu erhalten und zu fördern. Durch die Übersetzungsförderung soll die Zahl der in den englischen Sprachraum vergebenen Lizenzen erhöht werden und die Möglichkeit, wissenschaftliche Arbeiten weiterhin in deutscher Sprache zu publizieren, erhalten bleiben.
Art der Förderung
a) Förderung der Übersetzung geistes- und sozialwissenschaftlicher Werke
Gefördert werden geistes- und sozialwissenschaftliche Werke, deren Übersetzung und Publikation durch einen lizenznehmenden Verlag vorgesehen ist. Gegenstand der Förderung ist die Übernahme der Kosten der Übersetzung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Einzelfall und beträgt in der Regel nicht mehr als 0,12 € pro Wort des deutschen Ausgangstextes. Titel mit Lizenzvertrag werden bevorzugt gefördert. Das heißt, zum Zeitpunkt des Antrags sollte möglichst ein Vertrag mit einem Lizenznehmer vorliegen. Bei positiver Entscheidung der Jury ergeht ein Bewilligungsbescheid an den Antragsteller.
b) Preis zur Förderung exzellenter geistes- und sozialwissenschaftlicher Publikationen
Einzelne exzellente Publikationen auf dem Gebiet der deutschen Geistes- und Sozialwissenschaft, für die es noch kein konkretes Interesse eines lizenznehmenden Verlags gibt, werden mit dem Übersetzungsförderungspreis Geisteswissenschaften International ausgezeichnet. Die hierfür vorgeschlagenen Werke werden von der Jury nach ihrem Innovationsgehalt und ihrer Strahlkraft beurteilt. Vorschlagsrecht haben deutsche Verlage sowie Mitglieder der Jury. Der Preis ist individuell dotiert mit der Übernahme der Kosten der Übersetzung, in der Regel maximal 0,12 € pro Wort des deutschen Ausgangstexts. Darüber hinaus unterstützen Geisteswissenschaften International und seine Partner die Verlage bei der Vermittlung einer englischsprachigen Lizenz für diese Titel in geeigneter Weise.
Anwendungsbereich
a) Fachgebiete und Art der zu fördernden Werke
Der Anwendungsbereich von Geisteswissenschaften International umfasst geistes- und sozialwissenschaftliche Publikationen im weiteren Sinne. Hierzu gehören auch Sprach- und Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften und Kunstwissenschaften. Im Hinblick auf die Art der Publikation sind vorrangig Monografien, aber auch Sammelbände, Aufsatzsammlungen und Essays erfasst.
b) Zielpublikation
Ein Ziel von Geisteswissenschaften International ist es, die Zahl der in den englischen Sprachraum vergebenen Lizenzen zu erhöhen. In begründeten Einzelfällen kann eine Übersetzung in eine andere Sprache beantragt werden. Der Antragsteller muss dann nachweisen, dass alternative Finanzierungsmöglichkeiten geprüft wurden. Die Zielpublikation soll durch einen lizenznehmenden Verlag auf den Markt gebracht werden. Der Lizenznehmer muss vom Lizenzgeber wirtschaftlich unabhängig sein und der Geschäftsstelle von Geisteswissenschaften International seine Präsenz auf dem englischsprachigen Markt im Zweifelsfall nachweisen.
c) Zeitliche Befristung im Hinblick auf das Ersterscheinungsdatum des Werkes
Ein Ziel von Geisteswissenschaften International ist es, die aktiv tätigen Wissenschaftler zu motivieren, die Erstveröffentlichung von in deutscher Sprache erarbeiteten wissenschaftlichen Erkenntnissen auch in Deutsch vorzunehmen. Gefördert werden daher vorrangig neuere Publikationen, die während eines Zeitraums von drei Jahren vor dem Einreichungsjahr erschienen sind.
d) Zeitliche Befristung im Hinblick auf den Abschluss eines Lizenzvertrags
Gefördert werden vorrangig Publikationen, für die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein konkretes Interesse eines lizenznehmenden Verlags besteht. Die Förderzusage für die Übersetzung ist gekoppelt an die Publikation durch diesen oder einen anderen geeigneten Lizenznehmer. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, der Geschäftsstelle von Geisteswissenschaften International innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung den Abschluss eines rechtverbindlichen Lizenzvertrags nachzuweisen. Ausnahmen von dieser Regel sind nur für diejenigen Titel möglich, die mit dem Übersetzungsförderungspreis Geisteswissenschaften International ausgezeichnet wurden.
Antragsteller
Antragsteller und Vertragspartner ist der lizenzgebende deutsche Verlag. Der Verlag muss seinen Sitz in Deutschland haben. Die Mitgliedschaft im Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist nicht Voraussetzung für eine Bewerbung. Der Antragsteller ist verpflichtet, den Förderbetrag nach Maßgabe von Ziffer 12 dieser Teilnahmebedingungen an den lizenznehmenden Verlag auszuzahlen und diesen vertraglich zur Aufnahme des Vermerks gemäß Ziffer 13 dieser Teilnahmebedingungen in die Lizenzausgabe zu verpflichten.
Verlage, die die englische Übersetzung eines deutschen Werkes publizieren möchten und wirtschaftlich unabhängig vom lizenzgebenden Verlag sind, werden ausdrücklich aufgefordert, aktiv auf die Beantragung einer Übersetzungsförderung hinzuarbeiten.
Bewerbungen werden online unter 'Antrag zur Übersetzungsförderung' und in Papierform an den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Geschäftsstelle Geisteswissenschaften International, gerichtet. Die Geschäftsstelle prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit, Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen und Plausibilität der veranschlagten Übersetzungskosten.
Die Bewerbungen für den Antrag auf Übersetzungsförderung sollen enthalten:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular elektronisch und in Papierform mit Originalunterschrift
- fünf Exemplare der deutschen Publikation (Die Geschäftsstelle von Geisteswissenschaften International im Börsenverein behält sich vor, im Einzelfall weitere Exemplare anzufordern, z.B. für externe Gutachten.)
- ein letter of intent eines möglichen Lizenznehmers oder eine Kopie des Lizenzvertrags
- möglichst eine Kopie des Übersetzervertrags
- bereits vorliegende Rezensionen und Fachgutachten
Die Jury behält sich vor, aus allen Einsendungen selbst zu entscheiden, welcher Titel für den Preis ausgewählt wird.
Die Bewerbungen für den Antrag auf einen Preis zur Übersetzungsförderung exzellenter Werke sollen enthalten:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular elektronisch (www.geisteswissenschaften-international.de) und in Papierform mit Originalunterschrift
- fünf Exemplare der deutschen Publikation (Die Geschäftsstelle von Geisteswissenschaften International im Börsenverein behält sich vor, im Einzelfall weitere Exemplare anzufordern, z.B. für externe Gutachten.)
- bereits vorliegende Rezensionen und Fachgutachten
Eingereicht werden können nur Titel, die bereits erschienen sind und als fertige Publikation vorliegen. Alle Unterlagen sind sowohl online als auch schriftlich einzureichen im Format DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet oder geklammert. Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen und Bücher ist nicht möglich.
Bewerbungen werden online unter www.geisteswissenschaften-international.de und in Papierform an den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Geschäftsstelle Geisteswissenschaften International, gerichtet. Die Geschäftsstelle prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit, Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen und Plausibilität der veranschlagten Übersetzungskosten. Es gibt jährlich zwei Bewerbungstermine (jeweils endend am 31. Januar und 31. Juli des Jahres).
Bewerbungsanschrift für schriftliche Unterlagen:
Geschäftsstelle Geisteswissenschaften International
c/o Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Braubachstr. 16
60311 Frankfurt am Main