- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer
- Art der Förderung:
- Aufenthaltsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | Drama | Hörspiel | Übersetzung
- Bewerbungsfrist:
- 30.04.2018
- Verleihung:
- Ende Mai 2018
- Vergabe:
- alle zwei Jahre
- Dauer:
Im September und Oktober 2018
- Zuwendung:
- 800 Euro | monatlich
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen:
Mindestens zwei Veröffentlichungen literarischer Werke soll der/die Berwerber/in vorweisen können.
Beschreibung
Das Bundesland Hessen pflegt seit vielen Jahren mit seinen europäischen Partnerregionen sowohl wirtschaftliche als auch kulturelle Kontakte. Zur Vertiefung der interkulturellen Kontakte wurde im Sommer 2005 das „Hessische Literaturstipendium“ ins Leben gerufen. Es wird von drei Partnern getragen: dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Hessischen Literaturrat.
Das Hessische Literaturstipendium für einen Aufenthalt in Rumänien wird nun zum fünften Mal ausgeschrieben. Im September und Oktober 2018 soll wieder ein/e Autor/in oder Übersetzer/in aus Hessen nach Cetate kommen. Unterkunft und Verpflegung werden vom Gastgeber getragen; die Stiftung gewährt für die Dauer des Aufenthalts ein Stipendium in Höhe von 800 Euro pro Monat. Während des Aufenthaltes ist die Umgangssprache Englisch oder Französisch. Die ggf. anfallenden innerrumänischen Reisekosten, soweit sie durch Veranstaltungen oder Lesungen verursacht werden, werden vom Gastgeber übernommen. Folgende Kosten muss der Stipendiat selbst tragen: persönliche Reisekosten, den Unterhalt, persönliche Versicherungen und Kosten, die bei der Durchführung seiner Projekte anfallen.
Erwartungen an den/die Stipendiat/in:
- Teilnahme an Lesungen, Schreibwerkstätten und Diskussionsrunden in Schulen, Bibliotheken, Buchhandlungen u.ä. nach Absprache mit den Partnern vor Ort
- Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien (Interviews, Berichte über das Herkunftsland Hessen) sowie den deutschen Kulturzentren in der Region
- Verfassen eines Berichtes, einer Reportage, einer Kurzgeschichte oder Erzählung; Inhalt: Eindrücke und Erlebnisse des Aufenthaltes schildern. Diese Schrift bleibt Eigentum des/r Autors/in. Der Hessische Literaturrat ist berechtigt, den Text im Rahmen eigener Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie).
- Verfassen eines kurzen Ergebnisberichts zum Aufenthalt und dem Stipendium (1-2 Seiten)
Bewerbung
Einzusenden sind:
- Lebenslauf und beruflich-künstlerischer Werdegang (einschließlich bisheriger Stipendien)
- kurzes Statement (1/2 Seiten), aus dem das Interesse an einem Aufenthalt in Rumänien hervorgeht
a) die Erwartungen an das ‚Hessische Literaturstipendium’
b) das individuelle Arbeitsvorhaben während des 2-monatigen Aufenthalts
- Arbeitsproben (bis zu 5 Seiten)
- Angaben über die persönlichen Bedingungen für den Aufenthalt (Familienbegleitung, Kontaktwünsche, evtl. Teilnahme an Sprachkurs...)
- Nachweise für den jeweiligen Hessen-Bezug wie z.B. Kopien des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), von Schul-, Universitäts- oder Arbeitszeugnissen bzw. Arbeitgeberbescheinigungen über die Tätigkeit und Aufenthaltsdauer sowie Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes.
Aus organisatorischen Gründen ist die Bewerbung auf max. 10 Seiten zu begrenzen (inkl. der max. 5 Seiten Arbeitsprobe und der Nachweise). Die Bewerbung kann auch als zusammenhängendes pdf (1 Datei) per E-Mail eingereicht werden.
Bemerkungen
Für die Bewerbung für das Hessische Literaturstipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen nicht Voraussetzung. Es soll jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte z.B. sein
- hier geboren zu sein,
- hier studiert zu haben,
- hier mehrere Jahre gewohnt oder
- in Hessen mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben, z. B. als Autor, Übersetzer, Lektor oder Dramaturg oder
- sich intensiv literarisch mit Hessen auseinandergesetzt zu haben (nachweislich einer Publikation).