Anonyme Bewerbung verlangt.
Das Land Steiermark schreibt alle zwei Jahre einen großen Literaturpreis im Bereich Kinder- und Jugendliteratur sowie zusätzlich einen Sonderpreis mit jeweils neuer Themenstellung aus.
Die Vergabe erfolgt an Autorinnen und Autoren für Spitzenleistungen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur, wodurch dieser Literaturgattung die volle literarische Gleichberechtigung im Sinne ihrer Qualität und Bedeutung verschafft werden soll. Lesefähigkeit ist eine elementare Voraussetzung, um den heutigen und zukünftigen Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden. Das Land Steiermark weist deshalb auf die Bedeutung der Kinder- und Jugendliteratur für die Entwicklung der Lesefähigkeit hin.
Einreichungen nicht veröffentlichter deutschsprachiger Buchmanuskripte plus Exposé (mindestens 12-Punkt-Schriftgröße, Abstand 1 ½ Zeilen, Seitenangabe) sind postalisch in einfacher Ausfertigung anonym mit Kennwort und mit einer kurzen Biografie (wesentliche Eckdaten) mit demselben Kennwort sowie in elektronischer Form an untenstehende Adressen (Post und Mail!) zu schicken. Eine Nennung des Namens auf dem Manuskript schließt von der Teilnahme aus.
Auch kollektive Werke, z. B. Text und Illustration von zwei unterschiedlichen Personen, können eingereicht werden.
Es gibt keine Altersbeschränkung für Autorinnen und Autoren. Jede/r, die/der glaubt, ein gutes Manuskript für ein Kinder- und Jugendbuch geschrieben zu haben, ist berechtigt, unter den obgenannten Bedingungen ihre/seine Einsendungen einzureichen.
Wichtig: Die Gewinnerinnen des letzten Kinder- und Jugendliteraturpreises dürfen sich nicht um den Preis für 2022 bewerben.