Die Kölner Stipendien für Kinder- und Jugendliteratur werden vom Jungen Literaturhaus Köln ausgeschrieben und im Zuge der Autor*innenförderung mit Mitteln der Stadt Köln sowie der Imhoff Stiftung ausgestattet. 2023 werden zwei Stipendien in Höhe von 12.000 € ausgeschrieben. Die Förderung für Kinder- und Jugendliteratur wird seit 2019 jährlich vergeben. Die altersunabhängigen Stipendien sollen zwei professionellen Kinder- und Jugendbuch-
autor*innen ermöglichen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf ein Publikationsvorhaben konzentrieren zu können. Eine gemeinsame Bewerbung mit Illustrator*innen ist möglich, wobei das Gemeinschaftsprojekt von den Autor*innen eingereicht werden muss. Die Bewerbungsfrist für die Stipendien 2023 ist der 05.05.2023.
Zweck der Förderung:
Die Stipendien sollen als Arbeitsstipendien in der Zeit der Förderung die Realisierung von Entwürfen und das Vollenden begonnener Texte ermöglichen.
Kriterium für die Vergabe der Stipendien ist ausschließlich die Qualität der literarischen und künstlerischen Arbeit.
Voraussetzungen und Teilnahmebedingungen:
Bewerben können sich Autor*innen mit Hauptwohnsitz in Köln – auch in Kooperation mit Illustrator*innen – mit einer bereits begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen deutschsprachigen literarischen Arbeit im Bereich
Kinder- und Jugendliteratur, die mit Hilfe der Stipendien realisiert oder fertiggestellt werden kann. Der Schreibprozess darf noch nicht abgeschlossen und der Text darf noch nicht veröffentlicht worden sein.
Voraussetzung für die Bewerbung ist mindestens eine eigenständige literarische Publikation im Bereich Kinder- und Jugendliteratur (nicht im Eigen- oder Selbstkostenverlag).
Die Stipendien können nur zwei Mal an eine Person vergeben werden. Pro Jahr wird nur eine Projekteinreichung akzeptiert. Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst nach drei Jahren möglich. Außerdem müssen zwischen dem Erhalt des Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendiums oder eines Dieter-Wellershoff-Stipendiums und dem Erhalt eines Kölner Stipendiums für Kinder- und Jugendliteratur mindestens drei Jahre liegen.
Die Zuerkennung der Stipendien erfolgt nach freiem Ermessen der Jury und ist unter Ausschluss jedes Rechtsweges unanfechtbar.
Umfang der Förderung:
Es werden zwei Arbeitsstipendien vergeben, die mit jeweils 12.000 € dotiert sind und in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt werden.
Vergabe durch: dreiköpfige Fachjury
Pflichten der Stipendiat*innen:
Die Stipendiat*innen verpflichten sich, in der Publikation darauf hinzuweisen, dass diese Arbeit durch die Gewährung eines Literaturstipendiums des Jungen Literaturhauses Köln in Kooperation mit der Stadt Köln und der
Imhoff Stiftung gefördert wurde. Dies erfolgt durch den Abdruck des folgenden Hinweises in der Publikation an gut sichtbarer Stelle: „Die Arbeit an dieser Publikation wurde durch ein Kölner Stipendium für Kinder- und
Jugendliteratur gefördert.“ Außerdem werden die Logos des Jungen Literaturhauses Köln, der Stadt Köln und der Imhoff Stiftung abgedruckt.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich außerdem zu einer Work-in-progress-Präsentation oder zu einer Präsentation der Publikation nach Abschluss des Arbeitsstipendiums.
Erforderliche Unterlagen (bitte per Email und außerdem in einfacher Ausfertigung per Post einsenden):
a) formloses Anschreiben mit Name und Adresse
b) Lebenslauf mit Beschreibung der künstlerischen Biografie
c) Exposé (maximal 3 Normseiten à 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen) eines noch nicht abgeschlossenen literarischen Werkes im Bereich Kinder- und Jugendliteratur, das durch das Stipendium gefördert werden soll
d) Textprobe (maximal 20 Normseiten à 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen) eines noch nicht abgeschlossenen literarischen Werkes im Bereich Kinder- und Jugendliteratur, das durch das Stipendium gefördert werden soll
e) Übersicht über die bisherigen Veröffentlichungen
f) Nachweis über ständigen Wohnsitz in Köln (Kopie bzw. Scan des Meldezettels oder des Personalausweises)
g) Nachweis einer vorangegangenen Veröffentlichung im Bereich Kinder- und Jugendliteratur (bitte die Druckfahne oder Epub-Version eines Buches per E-Mail schicken; alternativ kann 1 Exemplar eines Buches per Post an das
Junge Literaturhaus Köln, Großer Griechenmarkt 39, 50676 Köln eingesandt werden). Im Fall eines Gemeinschaftsprojekts von Autor*innen und Illustrator*innen müssen außerdem Illustrationsbeispiele vorgelegt werden.
Das Junge Literaturhaus Köln übernimmt keine Haftung für die eingesandten Unterlagen. Die Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden. Nach der Entscheidung über die Vergabe können sie binnen sechs Monaten nach vorheriger Terminabsprache im Literaturhaus Köln abgeholt werden. Bis dahin nicht abgeholte Bücher werden gespendet.
Fristen und Termine:
Bewerbungen können bis 05.05.2023 per E-Mail an literaturstipendium@literaturhaus-koeln.de (Ansprechpartnerin: Franziska Kopp) gerichtet werden.