Bewerber müssen zwischen 17 und 39 sein.
Die Stadt Augsburg vergibt jährlich einen Kunstförderpreis für junge Künstler. Sinn und Zweck des Preises ist es, außergewöhnliche künstlerische Begabungen anzuerkennen und ihre künftige Entwicklung auch in finanzieller Hinsicht zu fördern.
Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag. Die Gesamtpreissumme beträgt bis zu 17.000 Euro vorbehaltlich der jeweils aktuellen städtischen Haushaltslage. Diese Summe kann einheitlich oder zu mehreren Teilen vergeben werden.
Der Preis wird in den Sparten Architektur, Ballett, Bildende Kunst – Malerei, Zeichnung, Grafik, Fotografie, Neue Medien, Plastik, Environment, Installation, Performance -, Literatur und Musik vergeben.
Die endgültige Beschlussfassung erfolgt im Herbst.
Welche Unterlagen sind notwendig?
- Formloses Bewerbungsschreiben für den jeweiligen Fachbereich
- Maschinengeschriebener Lebenslauf
- Angaben über den künstlerischen Werdegang
- Nachweis über Geburts- (Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde) bzw. Wohnort (aktuelle Bescheinigung der Meldebehörde)
Es können Gedichte und/oder Prosatexte eingereicht werden. Die Arbeiten müssen in gedruckter Form vorliegen (keine CD-Roms, DVDs o.ä.). Seitens der Jury bestehen keine Vorgaben zum Umfang der einzureichenden Arbeiten. Die Werke sollen einen Querschnitt des bisherigen Schaffens vermitteln.
Die Bewerberarbeiten sind in 5-facher Ausfertigung zusammen mit den allgemeinen Bewerbungsunterlagen bis 31. Mai beim Kulturamt abzugeben. Eine Rückgabe ist nicht möglich.
Die Bewerber müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein oder bei Ablauf der Bewerbungsfrist mindestens drei Jahre ihren Wohnsitz im Raum Augsburg haben. Als Raum Augsburg gelten das Stadtgebiet und die unmittelbar an die Stadt Augsburg angrenzenden Nachbargemeinden. Bei Künstlergruppen müssen alle Bewerber die formellen Kriterien bezüglich Wohnsitz und Altersgrenze nachweisen können.