- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
- Preis
- Kategorie(n):
- Prosa | Kurzgeschichte | Essay
- Bewerbungsfrist:
- 30.09.2022
- Vergabe:
- jährlich
- Zuwendung:
- 2500 Euro | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Gemeinde Stockstadt am Rhein, Kulturstiftung der Kreissparkasse Groß-Gerau
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen:
Themenvorgabe: "Himmel und Hölle"
Beschreibung
Seit 1996 schreibt die Gemeinde Stockstadt am Rhein alljährlich ihren Literaturwettbewerb zur Buchmesse im Ried aus. In diesem Jahr steht der Wettbewerb unter dem Motto "Himmel und Hölle". Alle Interessierten sind eingeladen, eine selbst verfasste Geschichte einzureichen. Inhaltlich sollen die Beiträge eine Verbindung zur Region Südhessen haben.
Der Wettbewerb soll besonders Autorinnen und Autoren aus dem Großraum Rhein-Main-Neckar fördern – darum ist die Teilnahme auf einen Kreis von 150 Kilometern um Stockstadt am Rhein begrenzt. Die Siegertexte der bisherigen Wettbewerbe wurden zusammengefasst in 26 Büchern, von "Menschen im Ried" (1997) bis „Bitte wenden“ (2021). Sie sind über jede Buchhandlung erhältlich und haben zusammen schon über 200 preisgekrönte Autoren einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht.
Attraktive Geldpreise warten auf die Gewinner: es stehen insgesamt 2500 Euro für die besten Teilnehmer bereit. Jeder kann mitmachen, ob erfahren oder Neuling, alt oder jung; gefragt sind Kreativität, Phantasie – und etwas Mut. Bei der Eröffnung der Buchmesse im Ried im nächsten März werden die Preise vergeben und das Buch mit den Siegertexten erstmals vorgestellt. Erst dann erfahren alle Teilnehmer, ob sie unter den Preisträgern sind!
Das Thema lässt sich unterschiedlich interpretieren. Spirituelle oder theologische Gedanken dazu sind möglich, aber viele Menschen finden den Himmel oder die Hölle schon auf Erden. Sind das überhaupt Orte – oder eher Situationen, Gefühle ... vielleicht Personen? Und müssen die zwei Begriffe unbedingt entfernte Gegensätze bezeichnen, können Himmel und Hölle nicht auch dicht beieinander liegen? Kann ein Himmel zur Hölle werden, und umgekehrt? Als persönliche Entscheidung – wo würde man sich wohl mehr zuhause fühlen?
Das Siegerbuch "Himmel und Hölle", das im nächsten Frühjahr erscheint, enthält alle prämierten Texte. Die Bekanntgabe der Sieger und die Vorstellung ihrer Texte erfolgt bei der Eröffnung der Buchmesse im Ried, zu der die Gemeinde Stockstadt am Rhein voraussichtlich am 11. März nächsten Jahres einlädt.
Bewerbung
Wettbewerbsbedingungen:
- Es können Prosatexte jeder Art eingereicht werden, die sich an Erwachsene richten.
- Jeder Teilnehmer kann nur einen Beitrag von höchstens 20 DIN-A4-Seiten einreichen.
- Teilnehmen können Erwachsene, die höchstens 150 Kilometer Luftlinie von Stockstadt am Rhein entfernt wohnen (Postadresse) – im Zweifel entscheidet die Abfrage auf www.luftlinie.org.
- Für Jugendliche gibt es ein spezielles Teilnahmeformular.
- Auf dem Wettbewerbsbeitrag soll der Titel stehen, aber nicht der Name des Autors.
- Text und Anmeldeformular senden an: wettbewerb@riedbuchmesse.de bzw. Kulturamt der Gemeinde Stockstadt am Rhein, Rathaus, 64589 Stockstadt.
- Es besteht kein Anspruch auf eine Prämierung, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Wer im vorigen Wettbewerb einen Preis erhalten hat (außer Jugendpreis), konkurriert diesmal nur mit den übrigen Vorjahressiegern um den Ehrenpreis „Ried-Schreiber“ 2023.
- Die Preisträger werden bei der Eröffnung der Buchmesse im Ried am 11. März 2023 in Stockstadt bekanntgegeben. Es wird von allen Teilnehmern die Anwesenheit bei der Feier erwartet, Sie erhalten rechtzeitig eine Einladung. Es gibt vorab keine Information, ob Sie zu den Siegern gehören oder nicht! Preise, die dort nicht persönlich oder durch einen Vertreter entgegengenommen werden, verfallen. Wenn Sie an diesem Tag nicht anreisen wollen oder können, verzichten Sie bitte auf eine Teilnahme am Wettbewerb!
Annahmeschluss ist der 30.09.2022, das Formular (S.2+3) nicht vergessen.
Bemerkungen
Teilnehmen können Erwachsene, die höchstens 150 Kilometer Luftlinie von Stockstadt am Rhein entfernt wohnen (Postadresse) – im Zweifel entscheidet die Abfrage auf www.luftlinie.org.