Buchveröffentlichung erforderlich.
Keine Eigenbewerbung möglich.
Der Schweizer Kinder- und Jugendbuchpreis wird jährlich an ein ästhetisch herausragendes, innovatives Einzelwerk der Kinder- und Jugendbuch vergeben.
Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV, das Schweizerische Institut für Kinder- und Jugendmedien SIKJM und die Solothurner Literaturtage bilden die Trägerschaft des Preises.
Teilnahmeberechtigt sind Werke (Bilder-, Kinder- und Jugendbücher, Sachbücher, Comic), die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des Jahres vor der Preis-vergabe erstmals in einer offiziellen Landessprache erschienen sind (Angabe im Impressum ausschlaggebend). Dies gilt auch für übersetzte Werke, die bereits früher in einer Nicht-Landessprache erschienen sind.
Teilnahmeberechtigt sind Werke von AutorInnen und IllustratorInnen mit Schweizer Nationalität und von UrheberInnen, die seit mindestens zwei Jahren in der Schweiz ansässig sind. Bei mehreren UrheberInnen muss mindestens eine/r diese Bedingung erfüllen. Es sind auch Werke von AutorInnen und IllustratorInnen teilnahmeberechtigt, die bereits in früheren Jahren mit einem Werk auf der Shortlist vertreten waren oder den Preis gewonnen haben.
Das Werk muss von einem professionellen in- oder ausländischen Verlag herausgegeben werden.
Der Schweizer Kinder- und Jugendbuchpreis ist mit insgesamt CHF 20’000 dotiert. Der/die PreisträgerIn erhält ein Preisgeld von CHF 10’000. Die anderen AutorInnen und IllustratorInnen auf der Shortlist erhalten ein Preisgeld von je CHF 2500. Bei mehreren UrheberInnen eines Werks wird das Preisgeld aufgeteilt.
Die Preisverleihung findet im Rahmen der Solothurner Literaturtage statt.
Das Eingaberecht kann von allen Verlagen im In- und Ausland (siehe Abs. 5) wahr- genommen werden. Ein Verlag kann maximal drei Titel eingeben. Weitere Titel können als Vorschläge genannt werden. Die Geschäftsstelle bestätigt den Eingang schriftlich.
Der jeweilige Verlag reicht je zwei Exemplare und ein PDF der eingegebenen bzw. vorgeschlagenen Titel an die Geschäftsstelle zuhanden der Jury ein.
Die Eingaben bzw. Vorschläge der Verlage müssen bis spätestens 30. September bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Werke, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gedruckt sind, können angemeldet und bis spätestens 31. Dezember nachgereicht werden.
Für die Anmeldung ist die Einreichung des Anmeldeformulars notwendig.