Die Produktionsbeiträge des Kantons Solothurn wird für ein grösseres literarisches Projekt an eine Autorin / einen Autor vergeben.
Beurteilungskriterien:
- künstlerische Qualität des Textes
- Engagement und künstlerisches Selbstverständnis der Autorenschaft
- Projektqualität (formal und inhaltlich)
- professionelle Arbeitsweise
- Budget (Verkaufspreis, Erlöse Verkauf, Sponsoren, weitere Unterstützungen, Aufwand Verlag und Herstellung, Autorenhonorare)
- realistischer Projekt- und Terminplan
- Auflage, Umfang und Ausstattung (vorgesehen)
- Verlag, Verlagsvertrag (Kopie beilegen)
- Herstellung (Drucker, Buchbinder)
- Antrag auf Förderbeitrag in Franken
Produktionsbeiträge werden in der Regel zu 80 % sofort nach deren Bewilligung fällig, 20 % aufgrund eines Schlussberichtes mit Manuskript.
Finanziert werden bewilligte Förderungsbeiträge aus Mitteln des Lotteriefonds. Der Regierungsrat entscheidet über Beiträge zulasten dieses Fonds.
Gesuche um Produktionsbeiträge sind mindestens vier Monate vor dem Projektbeginn bei der Geschäftsstelle einzureichen. Dabei sind die folgenden Eingabetermine zu beachten:
15. August, 15. Dezember, 15. April
Verspätet eintreffende Gesuche gelten als für den nächsten Termin eingereicht, sofern der Anlass bis zu diesem Termin noch nicht stattgefunden hat. Auf Produktionen bzw. Veranstaltungen, die bereits stattgefunden haben, wird nicht eingetreten.
In der Regel innerhalb zehn Wochen nach Einreichung des Gesuches bzw. nach den obgenannten Eingabeterminen erfolgt eine schriftliche Mitteilung über den Bearbeitungsstand des Geschäftes beziehungsweise über die Ablehnung des Gesuches.
Für die Beurteilung von Beitragsgesuchen sind folgende Unterlagen in 6-facher Ausfertigung inklusive Absenderangaben (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) einzureichen:
- Biografische Angaben und Dokumentation über die bisherige Tätigkeit des Autoren / der Autorin
- Eine Beschreibung des Projektes
- Text: Beispiele aus dem aktuellen Projekt
- Ein möglichst detailliertes Produktionsbudget (Kostenvoranschlag)
- Finanzierungsplan: Wie sollen diese Ausgaben gedeckt werden? Angaben zu allen erwarteten Einnahmen, inkl. Beiträge von Institutionen, Unternehmen etc., an die ebenfalls Gesuche gestellt worden sind. Angabe der bereits fest zugesagten Beträge und den Eigenleistungen der Gesuchsteller
- Angaben über die Höhe des Beitrages, der beim Kanton beantragt wird (erwarteter Förderbeitrag)
Gefördert werden Kunst- und Kulturschaffende, die im Kanton Solothurn ihren Wohnsitz haben, einen engen Bezug zum Kanton Solothurn aufweisen oder deren Projekte in engem Bezug zum Kanton Solothurn stehen.