Veröffentlichung erforderlich.
Die Kulturstiftung Schleswig-Holstein vergibt Arbeits- und Reisestipendien.
Arbeitsstipendien werden jährlich für einen frei wählbaren Ort für höchstens sechs Monate über maximal 6.000 Euro an professionelle Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler der Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik und Theater vergeben. Maßgeblich für die Vergabe der Stipendien sind die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens und das beabsichtigte Projekt.
Reisestipendien werden an professionelle Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler der Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik und Theater für Aufenthalte im In- und Ausland oder für die Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Symposien, Meisterkursen und ähnlichen Veranstaltungen vergeben. Die Höchstfördersumme liegt bei 10.000 Euro (inklusive Reisekosten). Maßgeblich für die Vergabe der Stipendien ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens. Das Reisestipendium soll vorrangig der künstlerischen Weiterentwicklung dienen.
Voraussetzungen
- Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler, die besonderes Potenzial erwarten lassen. Eine feste Altersgrenze gibt es für die Stipendien nicht. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen jedoch noch am Anfang ihrer künstlerischen Entwicklung stehen.
- Wohnsitz und Arbeitsmittelpunkt in Schleswig-Holstein
- für Bildende Kunst, Musik und Theater: erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums im jeweiligen Bereich
- für Schriftstellerinnen und Schriftsteller: bereits veröffentlichte literarische Werke
- für Übersetzerinnen und Übersetzer: Nachweis bereits erfolgreicher Übersetzungstätigkeit
Vergabe
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein auf Vorschlag der Stipendienkommission des Landes. Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens schriftlich informiert.
Bewerbung
Es ist eine Eigenbewerbung erforderlich.
Der Bewerbung sind eine Projektbeschreibung und Arbeitsproben sowie bei Reisestipendien auch eine Kostenkalkulation und eine Einladung der Veranstalter bzw. Vorlage des Veranstaltungsprogramms hinzuzufügen.
Die Antragsformulare stehen als PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung:
- Bewerbungsbogen Arbeitsstipendium
- Bewerbungsbogen Reisestipendium
Übersetzerinnen und Übersetzer sollten darüber hinaus einen Nachweis über bereits erfolgreiche Übersetzertätigkeit beilegen.
Anträge sind elektronisch per E-Mail an die Geschäftsstelle zu stellen: Andrea.Kuehnast@bimi.landsh.de
In Ausnahmefällen ist eine postalische Antragstellung an die folgende Adresse zulässig:
Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Geschäftsstelle – Frau Andrea Kühnast –
Postfach 7124
24171 Kiel
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz und Arbeitsmittelpunkt in Schleswig-Holstein haben.