Voraussetzung ist grundsätzlich eine eigenständige zusammenhängende Publikation (nicht zwingend eine Verlagspublikation)
Gefördert werden professionell arbeitende Comic-Künstler und Comic-Künstlergruppen, die mit erstem Wohnsitz in Deutschland leben. Die Stipendien sind für die künstlerische Fortbildung bestimmt und sollen entsprechend der Satzung des Deutschen Literaturfonds der Schaffung von deutschsprachigen Werken hoher Qualität dienen.
Die Höhe der Stipendien beträgt 3.000 Euro pro Monat, die maximale Laufzeit ein Jahr. Verlängerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bewerbungen sind einmal im Jahr bis zum 31. März möglich.
Bei einer Bewerbung sind als pdf-Dateien einzureichen:
– ein Exposé, in dem das angestrebte Projekt vorgestellt wird
– eine Arbeitsprobe des Projekts von mindestens zehn gezeichneten Seiten
– eine Bio-Bibliographie
– eine Kopie des Personalausweises (Vorder-und Rückseite) oder eine Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
– bei Antragstellerinnen und Antragstellern aus Nicht-EU-Staaten auch eine Kopie des Aufenthaltstitels oder eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht.
Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen.
Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis bereits veröffentlichter Comics.
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Während des Antragszeitraums können Sie die Antragstellung über den Reiter „Antragsformular“ erreichen.
Erneute Bewerbungen sind möglich, für einmal bereits abgelehnte Vorhaben aber nur nach grundlegender Überarbeitung, die eingehend begründet werden muss.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten im Erststudium sowie Professorinnen und Professoren.
Über die eingegangen Anträge entscheidet das Kuratorium des Deutschen Literaturfonds aufgrund einer Vorschlagsliste einer alle zwei Jahre wechselnden unabhängigen Vorjury aus fünf Personen, die vom Kuratorium des Deutschen Literaturfonds eingesetzt wird. Eine einmalige Verlängerung der Jurymitgliedschaft ist möglich. Der Vorjury gehören derzeit an: Sonja Eismann, Ole Frahm, Axel Halling, Katja Rausch und Timur Vermes.
Im Falle einer Förderung wird vorausgesetzt, dass die Förderungsempfänger mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Berichten des Literaturfonds einverstanden sind.
Gründe für die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags können den Antragstellern aus grundsätzlichen wie praktischen Erwägungen nicht mitgeteilt werden.
Die Förderbeträge werden dem Antragsteller durch die Geschäftsführung nach Maßgabe des Kuratoriumsbeschlusses zur Verfügung gestellt; die Auszahlung kann entsprechend dem Ablauf der Förderung abschnittweise erfolgen. Die Abtretung von Stipendien an Dritte ist ausgeschlossen.
Die Verwendung der Fördermittel im Sinne des Antrags bzw. nach Maßgabe der Bewilligung ist der Geschäftsstelle nachzuweisen – bei der Autorenförderung durch Arbeitsberichte, im Falle der Vermittlungsförderung zusätzlich durch einen spezifizierten Verwendungsnachweis. Näheres hierzu wird in den Bewilligungsschreiben mitgeteilt.
Bei zweckwidriger Verwendung kann der Geschäftsführer die Auszahlung der Mittel bis zu einer erneuten Befassung unterbrechen. Über den Fortgang oder Abbruch – ggf. auch über eine Rückforderung zweckwidrig verwendeter Mittel – entscheidet das Kuratorium.
Eine gleichzeitige Bewerbung auf andere Förderangebote ist möglich, bei einer Bewilligung aber ein gleichzeitiger Bezug anderer Förderungen (Mehrfachförderung) auch dann ausgeschlossen, wenn es sich um verschiedene Projekte handelt. Davon ausgenommen sind Auszeichnungen mit Preisen.
Erneute Bewerbungen sind erst nach Ablauf eines Jahres möglich, für einmal bereits abgelehnte Vorhaben aber nur nach grundlegender Überarbeitung, die eingehend begründet werden muss.
Alle Angaben und Unterlagen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet.