- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
- Aufenthaltsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | u.a.
- Bewerbungsfrist:
- 06.10.2021
- Vergabe:
- jährlich
- Dauer:
vier bis sechs Monate
- Zuwendung:
- 2000 Schweizer Franken | monatlich
- Zuwendungsgeber:
- Kanton Zug
- Link zur Ausschreibung
Beschreibung
Seit Oktober 1997 unterhält der Kanton Zug ein Wohnatelier in Berlin. Kunstschaffende aller Sparten aus dem Kanton Zug können sich um einen mehrmonatigen Aufenthalt (4–6 Monate) bewerben. Die Zusprechung umfasst die unentgeltliche Benützung des Wohnateliers sowie einen Lebenskostenzuschuss.
Das Atelier befindet sich im Bezirk Berlin-Mitte, hinter den Hackeschen Höfen und in der Nähe des Alexanderplatzes an der Ecke Auguststrasse/Gipsstrasse. Es handelt sich um ein loftartiges, komplett möbliertes Wohnatelier im 3. Obergeschoss. Der Atelierraum verfügt über eine offene Küche, ein Bad und eine Galerie als Schlafraum. Das Atelier ist sehr hell und schön und verfügt über Telefon, Fax und Internet-Anschluss.
Folgende Kosten gehen zulasten der Kunstschaffenden:
- Haftpflicht-, Reise-, Kranken- und Unfallversicherung
Die Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich benachrichtigt.
Professionelle Zuger Kunstschaffende aller Sparten können sich seit 2013 außerdem um ein Reisestipendium «Atelier Flex» bewerben. Das «Atelier Flex» unterstützt ein individuelles Reiseprojekt und ist nicht an ein existierendes Atelier gebunden.
Bewerbung
Erforderliche Bewerbungsunterlagen
− Anmeldeformular
− Lebenslauf
− Begründung der Bewerbung (Motivationsschreiben)
− Informationen über bisherige künstlerische Anerkennung (Preise, Stipendien, Atelieraufent-
halte etc.)
− Dokumentation (je nach Sparte, Link zu relevanten Ton- oder Videoaufnahmen, Manuskrip-
te, bisheriges Schaffen etc.)
Die Unterlagen sind bis zum 6.10.2021 hier online einzureichen.
Bemerkungen
Die Ausschreibung des Ateliers gilt für professionelle Kunstschaffende aller Sparten, die seit mindestens drei Jahren im Kanton Zug wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre durchgehend dort Wohnsitz hatten.