Der Kanton Schaffhausen schreibt für das Jahr 2026 zwei Atelierstipendien in Berlin aus.
Das Atelier befindet sich in Berlin-Mitte an der Rungestrasse 20 und besteht aus einem Dachatelier zur künstlerischen Arbeit und einer Wohnung im selben Gebäude. Der Aufenthalt beträgt sechs Monate (1. Januar 2026 bis 30. Juni 2026 und 1. Juli 2026 bis 31. Dezember 2026) und wird durch einen monatlichen Zuschuss von Fr. 2200.00 an die Lebenshaltungskosten unterstützt. Zur Bewerbung eingeladen sind professionelle Kulturschaffende, die entweder aus dem Kanton Schaffhausen stammen (Bürgerrecht), seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind, oder zu einem früheren Zeitpunkt während mindestens zehn Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft waren. Der Produktionsort (Atelierstandort) gilt als Wohnort. Bewerbungen sind alters- und spartenunabhängig möglich.
Über die Vergabe des Atelierstipendiums entscheidet ein vom Kanton bestelltes Fachkuratorium:
– Cristina Baumgartner-Spahn, lic. iur., Leiterin Rechtsdienst Erziehungsdepartement als Vertreterin des Kantons Schaffhausen
– Eva-Maria Knüsel, MA, Fachexpertin für bildende Kunst und Neue Medien
– Rainer Karlitschek, MA, Fachexperte für Musik und Theater
– Helga Sandl, lic. phil., Kulturbeauftragte der Jakob und Emma Windler-Stiftung als Vertreterin der Stadt Stein am Rhein
– Philipp Schaufelberger, Fachexperte für Musik
– Noura Simoni-Abla, MA, Projektleiterin Kulturförderung als Vertreterin der Stadt Schaffhausen
– Bettina Spoerri, Fachexpertin Literatur und Film
Die Ausschreibung für die Atelierstipendien erfolgt in der Regel Mitte Januar; Anmeldeschluss ist jeweils Ende März (Poststempel) des laufenden Jahres.
Die Bewerbungsunterlagen können auf der Homepage des Kantons Schaffhausen heruntergeladen oder bezogen werden bei:
Kanton Schaffhausen
Geschäftsstelle Atelierstipendien
Fachstelle Kultur, Erziehungsdepartement
Herrenacker 3
8200 Schaffhausen
kulturfoerderung(at)sh.ch
Zur Bewerbung eingeladen sind professionelle Kulturschaffende, die entweder aus dem Kanton Schaffhausen stammen (Bürgerrecht), seit mindestens 3 Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder zu einem früheren Zeitpunkt während mindestens 10 Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft waren.