Solothurner Kulturschaffende erhalten die Möglichkeit für einen sechsmonatigen Aufenthalt in Paris (im Atelier des Aargauer Kuratoriums). Das Bewerbungsverfahren für die 40 m2 grosse Atelierwohnung in der Cité Internationale des Arts an der Rue de l’Hôtel de Ville in Paris (www.citedesartsparis.net/) ist für 2025 eröffnet. Die Zusprechung der Atelierwohnung ist mit einem Beitrag an die Lebenshaltungskosten (18‘000 Franken für sechs Monate) verbunden.
Solothurner Kulturschaffende jeden Alters und aller Disziplinen können sich um folgende Aufenthalte bewerben:
• Januar bis Juni 2026
• Juli bis Dezember 2026
Bewerbungsberechtigung
Für einen Förderpreis bewerben können sich junge Kulturschaffende aller Disziplinen, die einen engen Bezug zum Kanton Solothurn aufweisen. Um Atelierstipendien können sich Kulturschaffende jeden Alters und aller Disziplinen bewerben, sofern sie einen engen Bezug zum Kanton haben. Als enger Bezug zum Kanton Solothurn gelten: In selbigem aufgewachsen bzw. zur Schule ge gangen, derzeit im Kanton wohnhaft oder über mehrere Jahre wohnhaft gewesen und mit der eigenen Arbeit regelmässig im Kanton Solothurn präsent. Das Bürgerrecht in einer Gemeinde des Kantons Solothurn allein ist nicht ausreichend. Alle diese Kulturschaffenden sind zum Bewerbungsverfahren zugelassen, auch diejenigen, welche bei der Vergabe bisheriger Förderpreise oder Atelierstipendien von der Jury nicht berücksichtigt worden sind.
Jurierungskriterien
Die Förderpreise und die Atelierwohnung werden aufgrund der Qualität der vorgelegten Bewer bungsunterlagen zugesprochen. Auch Kontinuität des bisherigen Schaffens und Entwicklungs möglichkeiten einer Künstlerin oder eines Künstlers, Innovation und Professionalität des Schaffens sowie Aussagen zu künstlerischen Plänen oder zu konkreten Projekten sind wichtige Kriterien. Kulturschaffende können sich für ein Atelierstipendium sowie für einen Förderpreis bewerben. Die gleichzeitige Vergabe der Atelierwohnung in Paris und eines Förderpreises ist aber ausge schlossen.
Jury
Die eingereichten Bewerbungen werden von den Fachkommissionen des Kantonalen Kurato riums für Kulturförderung beurteilt und auf deren Antrag vom Leitenden Ausschuss entschieden. Er begründet seine Zusprechung in einem Bericht. Ablehnende Entscheide werden nicht be gründet. Die Information über den Auswahlentscheid erfolgt im April 2025.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
– Bewerbungsformular (unter aks.so.ch abrufbar)
– Projektbeschrieb und/oder Aussagen zu den künstlerischen Plänen
– Lebenslauf (Ausbildung, bisherige Tätigkeit) mit aktuellem Porträtfoto in digitaler Form (mit hoher Auflösung, 300 dpi)
– Dokumentation über das bisherige Schaffen (Format max. A4, Umfang max. 15 Seiten)
– Sämtliche Unterlagen inklusive Dokumentationsmaterial zum Beispiel Bücher, Kataloge, Fotografien, Tonträger, etc. sind schriftlich in 2-facher Ausführung oder alternativ auf einem externen Datenträger (z.B. USB-Stick) zusammen mit dem unterzeichneten Bewerbungsformular einzureichen. Es erfolgt keine Rücksendung der Unterlagen.
Termin
Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens am Montag, 13. Januar 2025 (Poststempel) einzureichen an:
Kantonales Kuratorium für Kulturförderung
"Atelierstipendium Paris 2026"
Kreuzackerstrasse 1
Postfach 4502
Solothurn