Seit Juli 2003 unterhalten die Zentralschweizer Kantone gemeinsam eine Atelierwohnung in Berlin, die in einem Dreijahres-Turnus professionellen Kunstschaffenden diverser Sparten aus den Zentralschweizer Kantonen Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Uri und Luzern sowie aus dem Kanton Glarus zur Verfügung gestellt werden. Der Kanton Zug betreibt ein eigenes Atelier in Berlin.
Die Ausschreibung richtet sich ausschliesslich an professionelle Kunstschaffende mit überzeugendem Leistungsausweis, die seit mindestens zwei Jahren in den genannten Kantonen wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre in einem der Kantone Wohnsitz hatten. Die Atelierstipendien beinhalten die unentgeltliche Nutzung der Atelierwohnung sowie einen monatlichen Lebenskostenzuschuss.
Aktuell läuft die Ausschreibung für einen Atelierplatz im 2023. Bewerben können sich Kulturschaffende aus den Kantonen Schwyz, Nidwalden und Glarus. Eingabeschluss ist der Mittwoch, 6. Oktober 2021 (Datum Poststempel).
Bewerbungsbedingungen
- Überzeugender professioneller künstlerischer Leistungsausweis
- Seit mind. 3 Jahren Wohnsitz im Kanton Glarus, Schwyz resp. Nidwalden oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre Wohnsitz in einem dieser Kantone (Wohnsitz gem. Art. 23 ff. ZGB)
- Überzeugende Motivation für den Aufenthalt, Ziele
Was ist in der Zusprechung des Atelier-Aufenthalts inbegriffen?
Die Zusprechung des Ateliers beinhaltet:
- Kostenlose Benützung der Atelierwohnung (inkl. Deckung der Nebenkosten)
- Monatlicher Lebenskostenzuschuss von Fr. 2000.-
- Die Aufenthaltsdauer beträgt vier Monate.
Persönliche Kosten
Folgende Kosten gehen zulasten der in der Atelierwohnung weilenden Kunstschaffenden:
- Telefon- und Internetgebühren
- Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung
Atelierwohnung
Die Atelierwohnung befindet sich im dritten Stockwerk des Atelierhauses Wiesenstrasse 29 in Berlin-Wedding. Es verfügt über einen Wohnteil sowie ein bis zwei Atelierräume. Alle Räume gelten als Nichtraucherzone. Aus Rücksichtnahme auf die Nachbarn eignet sich die Wohnung nur in beschränktem Masse für Gesang- und Musikproben. Die Räumlichkeiten verfügen über grosse, durchgehende Fensterfronten und bieten hervorragendes Tageslicht für künstlerische Arbeiten. Im Haus betreiben die Kantone Zürich, Basel-Stadt, Fribourg und Wallis ebenfalls ein Atelier. Der zwanglose hausinterne Austausch zwischen den Kulturschaffenden funktioniert sehr gut.
Das Atelierhaus Wiesenstrasse 29 liegt am kleinen Fluss Planke. In der unmittelbaren Nachbarschaft befinden sich die bekannten Bildhauerwerkstätten und etliche weitere Atelierstandorte. In lediglich zehn Minuten Fahrt ist man am Kurfürstendamm, Unter den Linden oder am Prenzlauerberg.
Dem Anmeldeformular sind ferner folgende Informationen bzw. Unterlagen beizulegen:
Kopierbare A4-Seiten (mit Arbeitsbeispielen), welche Auskunft geben über den Lebenslauf, die bisherige künstlerische Tätigkeit und allfällige Anerkennungen und Zuwendungen (Preise, Stipendien usw.) sowie eine Begründung der Bewerbung (Motivation für den Aufenthalt, Ziele). Keine Modelle, Originalwerke, Kataloge, Tonträger, Videos usw. beilegen! Bei Bedarf werden im Nachhinein direkt von den Kulturabteilungen der betreffenden Kantone zusätzliche Unterlagen angefordert.
Die vollständigen Teilnahmebedingungen können hier heruntergeladen oder bei der Geschäftsstelle in Schwyz angefordert werden.
Voraussetzung: Seit mindestens drei Jahren Wohnsitz im Kanton Nidwalden, Schwyz und Glarus, oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre Wohnsitz in einem dieser Kantone (Wohnsitz gemäss Art. 23 ff. ZGB)