- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
- Aufenthaltsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | Drama | Hörspiel | u.a.
- Bewerbungsfrist:
- 06.10.2023
- Vergabe:
- jährlich
- Dauer:
bis zu 3 Monate
- Zuwendung:
- 1100 Euro | monatlich
- Zuwendungsgeber:
- Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Senatskanzlei, Kulturelle Angelegenheiten; Pro Helvetia; Bundeskanzleramt Österreich - Sektion Kunst; Kulturstiftung Liechtenstein
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen:
Buchveröffentlichung erforderlich.
Bewerber·innen dürfen nicht älter als 35 Jahre sein, müssen über mind. eine literarische Publikation (oder ein Theaterstück bzw. ein Hörspiel, aber keine Beiträge in Anthologien) verfügen und dürfen nicht in Berlin wohnen.
Beschreibung
Seit den Anfängen wird das Gästehaus des LCB durch die Gegenwart von Autoren und Autorinnen geprägt. Peter Rühmkorf, Hubert Fichte und Tom Stoppard haben in den sechziger Jahren hier geschrieben, viele andere folgten ihnen nach. Die Kulturverwaltung des Berliner Senats finanziert seit Beginn der achtziger Jahre ein Einladungsprogramm für junge deutschsprachige Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Was damals als regelrechte Ansiedlungspolitik für Autorinnen und Autoren in Berlin begann, erwies sich für viele als der Beginn einer literarischen Karriere.
Bis zum 6. Oktober 2023 können sich junge deutschsprachige Autor·innen um ein Aufenthaltsstipendium von bis zu drei Monaten im LCB im Jahr 2024 bewerben.
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal. Neben den Angaben zur Person und zum literarischen Werdegang sind der Bewerbung Arbeitsproben im Umfang von etwa 20 Seiten sowie eine eigenständige Buchpublikation (oder ein Theaterstück bzw. ein Hörspiel, aber keine Anthologien) als PDF-Datei beizufügen. Bitte Emailadresse und Telefonnummer angeben. Weitere Auskünfte erteilt Thorsten Dönges (doenges(at)lcb.de).