- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
- Aufenthaltsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | KJL | Drama | Essay | Roman | Erzählung | u.a.
- Bewerbungsfrist:
- 30.11.2020
| ab 1. September 2020
- Vergabe:
- jährlich
- Dauer:
3 Monate
- Zuwendung:
- 2500 Euro | monatlich
- Zuwendungsgeber:
- Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen:
Buchveröffentlichung erforderlich.
Beschreibung
Der Verein Zwei Raben: Literatur in Oberhessen vergibt in Kooperation mit der Otto-Ubbelohde-Stiftung jährlich zwei Aufenthaltsstipendien im ehemaligen Atelier- und Wohnhaus des Malers Otto Ubbelohde in Goßfelden bei Marburg.
Das Projekt wird vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst gefördert.
Deutschsprachige Schriftsteller aller Sparten, die mindestens zwei Buchveröffentlichungen in Publikumsverlagen vorzuweisen haben, sind eingeladen, in einer großzügigen Wohnung im ersten Stock des Hauses mit Blick ins Lahntal und ausgestattet mit einem monatlichen Salär von 2.500€ für ein Vierteljahr zu leben und zu arbeiten. Es wird erwartet, dass sie während der Zeit in Goßfelden ihre Arbeit in einer Lesung öffentlich vorstellen und sich mit dem Werk Otto Ubbelohdes und der besonderen historisch-ästhetischen Situation des Atelierhauses in seiner Landschaft auseinandersetzen. Zum Abschluss erbittet der Verein einen kurzen literarischen Text.
Bewerbung
Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen an: zweiraben@literaturinoberhessen.de.
Eine Bewerbung um die dreimonatigen Stipendien im Ubbelohde-Haus ist ausschließlich online über das untenstehende Formular möglich. Außer den Angaben zur Person benötigt der Verein von den Bewerbern einen Lebenslauf, in dem vorhandene Publikationen, Auszeichnungen und Förderungen genannt sein müssen, außerdem eine mit Namen versehene aktuelle Textprobe von etwa zehn Seiten, beides bitte als Pdf. Gerne kann ein Arbeitsvorhaben für die Stipendienzeit erläutert werden.
Das Ende der Bewerbungsfrist für das jeweils nächste Jahr ist der 30. November, die Bekanntgabe erfolgt zum Jahresanfang.