Das Förderprogramm extensiv initiativ des Deutschen Übersetzerfonds fördert beide Seiten: die Übersetzerin / den Übersetzer durch ein Stipendium, und den Verlag durch die Bezuschussung der Übersetzungskosten und die damit einhergehende Erleichterung der verlegerischen Kalkulation. Ziel der Förderung ist es, einen starken Impuls für die lebendige Vermittlung der Literaturen der Welt im deutschsprachigen Raum zu geben und auch während der Corona-Pandemie in den Erhalt und Ausbau der Vielfalt unserer literarischen Kultur zu investieren. Die Fördergelder werden dem Deutschen Übersetzerfonds aus dem Programm „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bereitgestellt und stehen bis Ende 2022 zur Verfügung.
Nächster und voraussichtlich letzter Bewerbungstermin ist der 15. Februar 2022.
Voraussetzungen:
– Voraussetzung für die Bewilligung einer Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag, den die Übersetzer·innen online über das Bewerbungsportal an die Geschäftsstelle des Deutschen Übersetzerfonds richten.
– Antragsberechtigt sind Übersetzer·innen mit Zielsprache Deutsch ebenso wie Übersetzer·innen mit Ausgangssprache Deutsch, sofern sie ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und nicht Mitglied des Vorstands des Deutschen Übersetzerfonds sind.
Was wird gefördert?
– Gefördert werden können Übersetzungen aus allen literarischen Genres (inkl. Kinder- und Jugendbuch, Lyrik, Comic und Graphic Novel, Theatertexte, Sachbuch und Essay) mit Anspruch an die sprachliche Gestaltung.
– Gefördert werden können Übersetzungen mit Verlagsvertrag (bzw. Entwurf), wenn die Übersetzung noch nicht abgeschlossen ist und das Vertragsdatum nach dem 1. Juli 2021 liegt.
– Im Falle einer Förderung bezuschusst der DÜF das mit dem Verlag vereinbarte Honorar bis zur vollen Höhe des Grundhonorars (netto), zuzüglich eines von der Jury festzulegenden Stipendienbetrags. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nur an die Übersetzerin / den Übersetzer direkt und nur, wenn ein gültiger Verlagsvertrag vorliegt bzw. nachgereicht wird, sofern die Bewerbung mit einem Vertragsentwurf erfolgte.
– Die Übersetzungsverträge müssen fair und übersetzerfreundlich gestaltet sein und folgende Kriterien erfüllen: Vertraglich vorzusehen sind bei deutschsprachigen Verlagen eine den Ansprüchen an die Übersetzung angemessene Grundvergütung sowie eine laufende, nicht degressive und nicht verrechenbare Beteiligung am Absatz ab dem 1. Exemplar einer jeden Ausgabe (Hardcover, Taschenbuch, Broschur etc.) sowie eine angemessene, nicht degressive und nicht verrechenbare Beteiligung an den Erlösen aus der Verwertung von Nebenrechten. Erwartet wird eine Beteiligung am Absatz von mindestens 1% einer jeden Ausgabe, beim E-Book 2%. Wird ein Autorenvertrag mit entsprechend höheren Beteiligungsprozenten und einem zu verrechnenden Vorschuss vereinbart, ist eine Verrechnung gegen einen vom DÜF gewährten Zuschuss nicht zulässig.
– Für die Bewerbung genügt die Einreichung eines Vertragsentwurfs bzw. eines Eventualvertrags oder Vertragszusatzes, der die genannten Konditionen für den Fall einer Förderung beinhaltet.
– Auch Übersetzungsverträge mit internationalen Verlagen, die deutschsprachige Literatur in Übersetzung publizieren, sollten eine faire, übersetzerfreundliche Vertragsgestaltung vorsehen.
Förderkriterien:
– Good practice: Faire Bedingungen in der Vertragsgestaltung, eine angemessene Vergütung und Beteiligung im Sinne der oben genannten Rahmendaten sowie die Nennung und Sichtbarmachung der Übersetzerin / des Übersetzers auf dem Buchumschlag, in der Vorschau, auf Werbematerialien etc. sollten gewährleistet sein.
– Eigeninitiative: Das Förderprogramm ist insbesondere ausgerichtet auf Übersetzungsprojekte, die auf Initiative der Übersetzer·innen angestoßen werden.
– Qualität: Der übersetzerische Anspruch des Projekts, bezogen auf die Spezifik des jeweiligen literarischen Genres, und seine Einlösung in der eingereichten Übersetzungsprobe.
– Bibliodiversität: Bei Übersetzungen ins Deutsche liegt der Schwerpunkt auf Übersetzungen aus weniger repräsentierten Sprachen, von in Deutschland unbekannten oder weniger bekannten Autorinnen und Autoren sowie von literarischen Texten, die über das offensichtlich Marktgängige hinausgehen. Bei Übersetzungen mit Ausgangssprache Deutsch steht die literarische Qualität des Originaltextes im Vordergrund sowie die überzeugende Darstellung des Projekts und die ausgewiesene übersetzerische Expertise der Bewerberin / des Bewerbers.
Verfahren:
– Über die Vergabe der Förderung entscheidet eine fachkundige, unabhängige Jury, die innerhalb von sechs Wochen nach Bewerbungsschluss zusammentritt. Die Jury für das Programm extensiv initiativ besteht aus: Patricia Klobusiczky, Lars Birken-Bertsch und Martin Mittelmeier.
– Die Entscheidung der Jury wird den Antragsteller·innen ohne Angabe von Gründen für die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags mitgeteilt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
– Die Geschäftsführung ist für die Auszahlung der Förderung nach Maßgabe der Jury verantwortlich. Die Auszahlung erfolgt in mehreren Raten, sofern ein gültiger Verlagsvertrag vorliegt. Die Abtretung der Förderung an Dritte ist ausgeschlossen.
– Die Verwendung des Stipendiums ist der Geschäftsstelle durch einen Sachbericht und durch ein Belegexemplar nachzuweisen. Zweckwidrig beantragte oder verwendete Mittel werden zurückgefordert. Über Fortzahlung, Aussetzung oder Rückforderung der Förderung entscheidet die Jury. Die Antragsunterlagen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird vorausgesetzt, dass die Stipendiat·innen und die Verlage mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Mitteilungen des Deutschen Übersetzerfonds einverstanden sind.
– Der Verlag ist verpflichtet, auf die Förderung aus dem Programm „Neustart Kultur“ im Impressum des Buches hinzuweisen.
Ausschreibung extensiv initiativ zum Download
Einzureichende Unterlagen:
– Kurzbiographie, beruflicher Werdegang der Bewerberin / des Bewerbers
– Verzeichnis der Veröffentlichungen und ggf. Auszeichnungen
– kurze Charakteristik des zu übersetzenden Werks (max. 2 Seiten)
– kurze Begründung, warum sich das Vorhaben für das Programm „extensiv initiativ“ eignet
– Kopie des Verlagsvertrags oder ein Vertragsentwurf des Verlags, der die anvisierten Vertragskonditionen nennt (Grundhonorar, Absatzbeteiligung, Nebenrechtsbeteiligungen, Sichtbarkeit der Übersetzerin / des Übersetzers). Ein Passus mit der Angabe, dass der Vertrag erst gültig wird oder bestimmte Erlösbeteiligungen erst gelten, sofern die Übersetzungskosten in einer bestimmten Höhe gefördert werden, ist zulässig.
– 10 Manuskriptseiten der Übersetzung
– Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
Einreichung der Bewerbung:
Die Anträge werden online über das Bewerbungsportal gestellt. Nach dem Ausfüllen und Absenden erhalten Sie eine Bestätigungsemail mit einem Link für den Upload der erforderlichen Unterlagen, die bitte zusammengefasst in einem einzigen PDF (max. 10 MB) in deutscher Sprache eingereicht werden; Verträge bzw. Vertragsentwürfe mit einem internationalen Verlag können ggf. in der Originalsprache eingereicht werden. Bitte benennen Sie die Datei nach dem folgenden Muster:
Bewerbung_22-1_ex-in_Nachname_Vorname.pdf