- Vergabe an:
- Junge Schreibende/ Schüler·innen
- Art der Förderung:
- siehe Beschreibung
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | Drama | Essay | u.a.
- Bewerbungsfrist:
- 31.03.2024
- Vergabe:
- zweimal jährlich
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind Schüler*innen und Lehrer*innen, Studierende und Universitätsprofessor*innen
Beschreibung
Literarische Initiativen an Schulen und Universitäten können beim Deutschen Literaturfonds eine finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie einen Autor oder eine Autorin nach einer intensiven Beschäftigung mit seinem oder ihrem Werk einladen möchten. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Lesung oder das Autorengespräch sorgfältig vor- und nachbereitet wird, und dass es sich um literarisch herausragende Werke handelt. Schüler und Studenten sind bei einer institutionellen Anbindung ebenso antragsberechtigt wie Lehrer und Universitätsdozenten.
Reine Leseveranstaltungen fördert der Deutsche Literaturfonds nicht.
Vergaberichtlinien
Anträge bis zu einer Höhe von 1.500 Euro sind nicht an ein Einreichdatum gebunden, sondern können jederzeit gestellt werden und werden schnellstmöglich bearbeitet. Eine Bearbeitungsdauer von mindestens 8 Wochen bis zur geplanten Veranstaltung sollte aber einkalkuliert werden. (Achtung: rückwirkende Förderungen sind nicht möglich.) Anträge über 1.500€ müssen durch das Kuratorium im Rahmen der zwei regulären jährlichen Vergabesitzungen entschieden und unter Einhaltung der Bewerbungsfristen (31. März für die Herbstsitzung, 30. September für die Frühjahrssitzung) gestellt werden.
Die Verwendung der Fördermittel im Sinne des Antrags bzw. nach Maßgabe der Bewilligung ist der Geschäftsstelle durch einen spezifizierten Verwendungsnachweis sowie einen Arbeitsbericht nachzuweisen. Näheres hierzu wird in den Bewilligungsschreiben mitgeteilt.
Alle Angaben und Unterlagen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet.
Bewerbung
Eine Bewerbung kann formlos erfolgen. Einzureichen sind als pdf-Dateien:
– Eine Projektskizze, in der das angestrebte Projekt vorgestellt wird;
– eine Kostenkalkulation aller Ausgaben und aller zu erwartenden Einnahmen, aus der der Fehlbedarf hervorgeht.
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Der Weblink zum Antragsformular und eine Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Reiter „Antragsformular“.