- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
-
Projektförderung
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | KJL | Drama | Hörspiel | Übersetzung | u.a.
- Bewerbungsfrist:
- 15.09.2025
| ab 15. Juli
- Vergabe:
- jährlich
- Zuwendung:
- 2000 bis 10000 Schweizer Franken | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Bundesamt für Kultur
- Link zur Ausschreibung
Ortsbezug
Gefördert werden Personen, die entweder die schweizerische Nationalität besitzen, sich seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz aufhalten oder mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind.
Voraussetzungen
Buchveröffentlichung erforderlich.
Beschreibung
Der vom Bundesamt für Kultur betreute Kulturfonds (ehemals Stiftung Pro Arte und Gleyre-Stiftung) hat künstlerischen und sozialen Charakter und dient dem Zweck der Unterstützung und Förderung schweizerischer*, professioneller bildender KünstlerInnen, SchriftstellerInnen und TonkünstlerInnen in finanziell schwieriger Situation. Die Unterstützung erfolgt durch die Zusprache von Beiträgen an längerfristige künstlerische Recherchen und Projekte. Die Höhe der Zuwendungen beträgt zwischen 2'000 und 10'000 Franken. Nebst der Qualität der künstlerischen Leistungen wird bei der Vergabe der Beiträge die ökonomische Situation der Gesuchstellenden berücksichtigt. Bei gleicher Qualität werden prioritär jene Kunstschaffenden ausgezeichnet, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben oder sich in einer Notlage befinden. Kunstschaffende können höchstens dreimal einen Beitrag erhalten. Es können keine Zuschüsse an Aus- oder Weiterbildung oder Beiträge an Gruppen ausgerichtet werden. Die Gesuche werden den Stiftungsratsmitgliedern der Stiftung Kulturfonds – pro Arte/Gleyre zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.
* Personen die entweder die schweizerische Nationalität besitzen, sich seit mindestens fünf Jahre in der Schweiz aufhalten oder mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind.
Auf der Förderplattform des BAK können Gesuche vom 15. Juli bis 15. September eingereicht werden.
Bewerbung
Weitere Informationen: Teilnahmebedingungen Kulturfonds 2025 (PDF, 163 kB, 03.07.2025)
Auf der Förderplattform des BAK können Gesuche vom 15. Juli bis 15. September eingereicht werden.
Link zur Ausschreibung: Förderplattform FPF
Allfällige Fragen können Sie jederzeit an das Helpdesk richten:
Das Helpdesk des BAK steht Ihnen während den folgenden Geschäftszeiten gerne zur Verfügung:
Montag-Freitag, 09:00 - 11:00 und 14:00 - 16:00 Uhr.
E-Mail: helpdesk@bak.admin.ch
Telefonnummer: +41 (0) 58 463 24 24