Der Text muss sich in irgendeiner Form mit Menschenrechten oder menschenrechtlichen Fragen auseinandersetzen
Im Herzen des mediterran geprägten Kur- und Kulturorts Meran im italienischen Südtirol befindet sich inmitten einer kleinen Parkanlage das Gebäude, welches die beiden Wohnungen beherbergt.
Nur wenige Fußminuten vom mittelalterlichen Stadtzentrum entfernt, in der Nähe von Therme, Gärten, Schloss und Passer (Fluss), bietet die Residenz Raum für konzentriertes Schaffen während einer bestimmten Zeit.
Als »Writer in Residence« haben die AutorInnen die Wahl zwischen zwei Wohnungen und einem Schreibaufenthalt von zwei bis zwölf Wochen. Ungestört von alltäglichen Obliegenheiten soll so ein literarisches Projekt konzentriert vorangetrieben werden können.
Literaturschaffende aller Genres dürfen sich für ein Aufenthaltsstipendium bewerben. Auch Lektoren, Übersetzer, Herausgeber etc. sind eingeladen sich zu bewerben, sofern ihr Projekt den Anforderungen entspricht. Dabei ist nicht massgebend, ob bereits eine lange Liste von Publikationen vorliegt oder ob jemand noch ganz am Anfang seiner Karriere als Autorin/Autor oder als Übersetzerin/Übersetzer steht. Ausschlaggebend für ein Aufenthaltsstipendium sind in erster Linie die Ernsthaftigkeit, mit der ein Projekt verfolgt wird, sowie der inhaltlich erkennbare Bezug zu Menschenrechten.
Die Plätze bis Ende 2024 sind vergeben. Neue Gesuche werden ab März 2024 für das Jahr 2025 geprüft.
Interessierte füllen das »Formular für Gesuchstellende« aus und senden es zusammen mit einer Textprobe an die Koordinatorin. Es werden nur vollständig und schriftlich mit der Post eingereichte Gesuche bearbeitet.
Ein Board von Fachkundigen entscheidet über Gutheißung oder Ablehnung des Gesuchs.
Bei Gutheißung wird gemeinsam ein passender Zeitpunkt für den Aufenthalt bestimmt. Vor Ort steht eine Kontaktperson für Fragen zur Verfügung.
Das Aufenthaltsstipendium beschränkt sich auf die Zurverfügungstellung der Wohnung; Reise-, Verköstigungs- und Versicherungskosten gehen zu Lasten der Begünstigten / des Begünstigten.
Über den Grund einer allfälligen Ablehnung eines Gesuches wird über die entsprechende Mitteilung hinaus keine Korrespondenz geführt.
Das Gesuch kann in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch eingereicht werden.
Kontakt Koordinatorin:
Literatur- und Menschenrechte
Michèle Minelli
Iselisberg 14
CH-8524 Uesslingen
info(at)mminelli.ch