- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
- Arbeitsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | Drama | Übersetzung
- Bewerbungsfrist:
- 01.09.2025
| immer 1. März und 1. September
- Vergabe:
- jährlich
- Zuwendung:
- 15000 bis 25000 Schweizer Franken | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Pro Helvetia
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen:
Buchveröffentlichung erforderlich.
Beschreibung
Was
Erarbeitung eines zur Publikation bestimmten Projekts (inklusive digitale Formate) in den Sparten Belletristik, Kinder- und Jugendliteratur, Lyrik, Dramatik und Spoken Word
Für wen
– Einzelpersonen sowie Kollektive
– Autor:innen mit mindestens einer eigenständigen literarischen Publikation bei einem Verlag mit professionellen Strukturen
– Theaterautor:innen mit mindestens einer UA an einer anerkannten Spielstätte
– Spoken Word Autor:innen mit Nachweis über bisherige im professionellen Rahmen stattgefundene Auftritte von überregionaler Bedeutung
Auswahlkriterien
– Künstlerische Eigenständigkeit im methodischen Ansatz und inhaltliche Relevanz
– Überzeugende künstlerische Form für das Vorhaben und Wirkungsziel
– Stringenz des Umsetzungskonzepts und Machbarkeit
– Zusätzlich zu diesen formatspezifischen Kriterien gelten die allgemeinen Voraussetzungen.
Finanzieller Beitrag
Maximale Beitragshöhe für ein Schreibprojekt: CHF 25’000
Maximale Beitragshöhe für ein performatives Literaturprojekt: CHF 15’000
Bewerbung
Inhalt des Gesuchs
– CV und Bibliografie
– Projektbeschrieb (max. 4’000 Zeichen)
– Bei Belletristik Projekten zwanzig Seiten des geplanten Textes
– Bei Lyrik-Projekten fünfzehn Gedichte
– Bei illustrierten Texten vier bis acht Bildtafeln und ein aussagekräftiger Auszug des Textes
– Bei Spoken Word-Projekten fünf Seiten plus Ton- und/oder Videomaterial
Formatspezifische Ausschlusskriterien
– Das Projekt darf frühestens neun Monate und muss spätestens drei Jahre nach Eingabeschluss fertiggestellt sein (Manuskriptabgabe)
– Im performativen Bereich darf das Projekt frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Jahre nach Eingabeschluss realisiert werden
– Empfänger:innen von Kreationsbeiträgen können sich erst nach Abschluss des Projektes erneut für einen Kreationsbeitrag bewerben
– Abgelehnte Projekte dürfen nicht erneut eingereicht werden
Eingabetermine und Entscheidfristen
Die Gesuche können ab jeweils 1. Januar (für die Märzfrist) bzw. 1. Juli (für die Septemberfrist) eingereicht werden.
Eingabedatum 1. März, 23:59 (MEZ) und 1. September, 23:59 (MESZ)
Eröffnung des Entscheids Innerhalb 4 Monaten nach Eingabefrist
Entscheidungsprozesse
Die Gesuche werden von einer Jury begutachtet.
Bemerkungen
Schweizer Nationalität oder ständiger Wohnsitz in der Schweiz