Für die Bewerbung für das „Land in Sicht“-Stipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen nicht Voraussetzung. Es muss jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte sein:
- hier geboren zu sein,
- hier studiert zu haben,
- hier mehrere Jahre gewohnt oder
- in Hessen mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben, z. B. als
Autor*in, Übersetzer*in, Lektor*in oder Dramaturg*in oder
- sich intensiv literarisch mit Hessen auseinandergesetzt zu haben (nachweislich
einer Publikation).
Seit 2017 setzt der Hessische Literaturrat mit der Unterstützung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur das Projekt „Land in Sicht: Autor*innenresidenzen im ländlichen Raum“ um. Mit dem Stipendienprogramm sollen Autor*innen mit Hessenbezug und der hessische ländliche Raum gleichermaßen gefördert werden.
Ziel der „Land in Sicht“-Stipendien ist eine intensive Zusammenarbeit und Auseinandersetzung der Stipendiat*innen mit der kulturellen lokalen Akteur*innenlandschaft und der Bevölkerung. Jährlich werden drei „Land in Sicht“- Stipendien in hessischen Gemeinden und Kleinstädten umgesetzt. Das Stipendienprogramm ist spartenoffen für Literatur (Prosa, Lyrik, Drama, Grafisches Erzählen inkl. Kinder- und Jugendliteratur), wobei ein Stipendium jedes Jahr den Fokus verstärkt auf Kinder- und Jugendliteratur sowie Grafisches Erzählen setzt.
2026 findet das Fokusstipendium in Greifenstein (Lahn-Dill-Kreis) statt. Bei gleicher Qualifikation werden Bewerbungen aus dem Bereich Kinder- und Jugendliteratur sowie Grafisches Erzählen bevorzugt. (Greifenstein: Mitte August bis Mitte Oktober 2026)
Die Gemeinde Greifenstein (ca. 6.500 Einwohner*innen) im mittelhessischen Lahn-Dill- Kreis ist benannt nach der gleichnamigen, teilweise erhaltenen Burgruine. Die Burg Greifenstein, die erstmals um 1200 urkundlich erwähnt wurde, war Residenz der Grafen zu Solms-Greifenstein und Herrensitz der Nassauer. Auf dem Burggelände befinden sich auch eine Barockkirche sowie die Glockenwelt Burg Greifenstein. Der Greifenstein-Verein e.V., der sich um den Erhalt der Burg kümmert, organisiert auch literarische Veranstaltungen, u.a. im Rahmen des „Tags für die Literatur“.
Das Stipendium wird in Kooperation mit der Bürgerstiftung Waldhof in Greifenstein umgesetzt. Für die Dauer des Stipendiums erfolgt die Unterbringung im Zukunftsdorf Waldhof, ehemals Waldhof-Elgershausen, ca. zweieinhalb Kilometer vom Zentrum Greifensteins entfernt. Zur Option stehen ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder ein Gästezimmer im Gästehaus mit eigenem Waschbecken sowie gemeinschaftlich genutzter Küche und Badezimmer. Das Zukunftsdorf Waldhof ist seit Anfang 2020 eine Projekt- und Lebensgemeinschaft. Es leben mittlerweile 31 Erwachsene und 9 Kinder in verschiedenen Wohnkonstellationen auf dem 26 Hektar großen von Wald umgebenen Gelände. Gemeinsam wird dort daran gearbeitet, das ehemalige Klinikgelände in ein Zukunftsdorf mit den Säulen Gesundheit, Kunst- und Kultur, Ökologie und regionaler Begegnung zu verwandeln. Ein Teil des Alltags wird mit gemeinschaftlichen Aktivitäten, wie gemeinsamen Mittagessen, Tanzen, Gartenarbeit, Bauaktionen, organisatorischen Treffen etc. verbracht. Das Zukunftsdorf Waldhof freut sich, wenn der*die Stipendiat*in Lust hätte, im Rahmen individueller Absprache für die Dauer des Aufenthaltes am Gemeinschaftsleben nach den eigenen Möglichkeiten teilzunehmen. Bespielt wird der Kunst- und Kulturbereich des Waldhofs u.a. durch das AndiamoKollektiv, den Kunst- und Kulturkreis Waldhof sowie den Schreibsalon Waldhof. In diesem Jahr finden im Zukunftsdorf zwei Kulturfestivals statt (Juni und November) und ein kreativer Schreibworkshop für Kinder in der ersten Augustwoche. Der*die Stipendiat*in ist herzlich eingeladen hier bei Interesse mitzuwirken.
Das Stipendium ist auch in Familienbegleitung möglich.
Teilnahmebedingungen:
▪ Stipendienvergütung von 2.500 Euro monatlich (insgesamt 5.000 Euro)
▪ Es wird eine Unterbringung für den Zeitraum des Stipendiums zur Verfügung gestellt. Zur Option stehen ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder ein Gästezimmer im Gästehaus mit eigenem Waschbecken sowie gemeinschaftlich genutzter Küche und Badezimmer. Ein eigenes Schreibzimmer oder ein Co-Working-Raum sind zusätzlich verfügbar.
▪ Es wird eine Reisekostenpauschale in Höhe von 400 Euro zur Verfügung gestellt.
Erwartungen an Stipendiat*innen:
▪ Auseinandersetzung mit dem hessischen ländlichen Raum durch aktive Integration in das Ortsgeschehen (z.B. Ortstour, Begegnungen mit der lokalen Bevölkerung, Auseinandersetzung mit der Ortsgeschichte etc.)
▪ Anbieten von mind. zwei Workshops, Lesungen o.Ä. (z. B. mit Schulklassen, Senior*innengruppen etc.) sowie einer Abschlusslesung
▪ Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien
▪ Erstellen eines literarischen Textes mit Bezug zum Aufenthaltsort (Prosa, Essay, Lyrik, Drama etc.): Der*Die Stipendiat*in behält die Rechte am Text. Das Land Hessen, die Gemeinde Greifenstein, der Hessische Literaturrat sind berechtigt, den Text im Rahmen eigener analoger und digitaler Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie oder Homepage).
▪ Bereitschaft, bei einer Veranstaltung auf der Frankfurter Buchmesse über das Stipendium zu sprechen
▪ Ein Auto ist keine Voraussetzung, aber ein Vorteil, um im ländlichen Raum mobil zu sein.
Stipendiengeld:
▪ Die Auszahlung des Stipendiengeldes erfolgt in der Regel anteilig pro vier Wochen (per Überweisung) und unter der Voraussetzung, dass der*die Stipendiat*in über den gesamten Ausschreibungszeitraum anwesend ist.
▪ Unterbrechungen können vereinbart werden. Sollte der*die Stipendiat*in länger als 10 Tage nicht anwesend sein, behält sich der Hessische Literaturrat vor, das Stipendiengeld anteilig zurückzufordern.
Unterlagen:
• Lebenslauf und beruflich-künstlerischer Werdegang (einschließlich bisheriger Stipendien)
• Ausführliches Statement (1-2 Seiten), aus dem das Interesse an einem Aufenthalt in Greifenstein und im Zukunftsdorf Waldhof hervorgeht
a) die Erwartungen an das Stipendium
b) Ideen und Pläne für die örtliche Zusammenarbeit
c) das individuelle Arbeitsvorhaben während des zweimonatigen Aufenthalts
• Arbeitsproben (bei Fließtext max. 5 Normseiten; bei grafischer Erzählung max. 15 Normseiten)
• Nachweise für den jeweiligen Hessen-Bezug wie z.B. Kopien des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), von Schul-, Universitäts- oder Arbeitszeugnissen bzw. Arbeitgeberbescheinigungen über die Tätigkeit und Aufenthaltsdauer sowie Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes.
• Vorgabe: Die Bewerbung ist auf max. 10 Seiten zu begrenzen. Die Bewerbung sollte als zusammenhängende PDF-Datei (1 Dokument) per E-Mail eingereicht werden.
• Die Stipendienvergabe erfolgt über eine Jury aus Fachexpert*innen. Diese setzt sich aus den Vorstandsmitgliedern des Hessischen Literaturrats und den Kooperationspartner*innen vor Ort zusammen. Ein Mitglied der Jury kann an der Beratung und Abstimmung grundsätzlich nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihr*ihm selbst, der*dem Ehe- oder Lebenspartner*in, einem Verwandten oder verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. Sollte eine unberechtigte Mitwirkung erst nach der Juryentscheidung bekannt werden, hat das die Ungültigkeit des Beschlusses zur Folge, wenn sie für das Abstimmungsergebnis entscheidend war.
Bewerbungsunterlagen bitte schicken an:
Anne Harres: harres@hessischer-literaturrat.de
Die Entscheidung über die Zuerkennung des Stipendiums wird bis Mitte/Ende April 2026 getroffen.