Land in Sicht: Autor*innenresidenzen im ländlichen Raum
Seit 2017 setzt der Hessische Literaturrat mit der Unterstützung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur das Projekt „Autor*innenresidenzen im ländlichen Raum“ um. Mit dem Stipendienprogramm sollen Autor*innen mit Hessenbezug und der hessische ländliche Raum gleichermaßen gefördert werden. Ziel der „Land in Sicht“-Stipendien ist eine intensive Zusammenarbeit und Auseinandersetzung der Stipendiat*innen mit den kulturellen und städtischen lokalen Akteur*innen und der Bevölkerung. Jährlich werden drei „Land in Sicht“-Stipendien in hessischen Gemeinden und Städten umgesetzt. Das Stipendienprogramm ist spartenoffen für Literatur.
Staufenberg: Mai bis Juni 2025
Staufenberg (ca. 8.600 Einwohner*innen) ist eine Kleinstadt im mittelhessischen Landkreis Gießen. Sie grenzt im Norden an die Gemeinden Fronhausen und Ebsdorfergrund (beide Landkreis Marburg-Biedenkopf), im Osten an die Stadt Allendorf (Lumda), im Süden an die Gemeinde Buseck und im Westen an die Stadt Lollar (alle Landkreis Gießen). Die Universitätsstadt Gießen ist Staufenbergs südliche Nachbarstadt. Marburg an der Lahn liegt knapp 20 km nördlich. Der archäologisch bedeutsame Totenberg im Ortsteil Treis, die Burg Milching sowie die Burg Staufenberg, eine Höhenburg auf dem namengebenden Staufenberg, gehören zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten und historischen Bauwerken der Stadt. Noch heute prägt der Stadtteil Staufenberg mit den Ruinen der Oberburg, der gastronomisch genutzten Unterburg und seiner vom spätmittelalterlichen Torturm geschmückten Altstadt das Landschaftsbild im nördlichen Kreis Gießen. Staufenberg war Heimat des Schriftstellers Peter Kurzeck. Als Flüchtlingskind in Staufenberg aufgewachsen, machte er das „Dorf seiner Kindheit“ – das Staufenberg der 1950er Jahre – zum Gegenstand seines Romans „Kein Frühling“ (1987; erweitert 2007). Für diesen erhielt Kurzeck 1991 den Alfred-Döblin-Preis. Auch in seinem Tondokument „Ein Sommer, der bleibt“ (2007), das von hr2-kultur als Hörbuch des Jahres 2008 ausgezeichnet wurde, verarbeitete Peter Kurzeck seine Erinnerungen an das Staufenberg der Nachkriegszeit.
Lokaler Kooperationspartner ist der Verein IM-PULS – Kulturpolitischer Arbeitskreis Staufenberg e.V. Dieser betreibt u.a. das „Wohnzimmer – Kulturcafé Daubringen“, das zu den Landkulturperlen gehört. Hier finden kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte aus vielfältigen Stilrichtungen, Vorträge, Lesungen, Varieté, Theater für Kinder und Ausstellungen statt. Dabei wird Kunst sowohl von externen, als auch von lokalen Künstler*innen geboten. Zudem werden hier Begegnungsmöglichkeiten für die Bevölkerung geschaffen; ein Raum für ehrenamtliches Engagement und bürgerschaftliche Teilhabe. IM-PULS stellt allen Interessierten den Raum kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus bestehen auch mit der Grundschule im Lumdatal, der Grundschule am Edelgarten, der Clemens-Brentano-Europaschule als Profilschule Kulturelle Bildung in der Sparte Literatur (Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe) sowie der Stadt- und Schulmediothek, die räumlich in der Europaschule verortet ist, viele mögliche Anknüpfungspunkte für Lesungen, Workshops und andere Veranstaltungsformate. Das Stipendium ist auch in Familienbegleitung möglich (bis zwei weitere Personen).
Teilnahmebedingungen:
▪ Stipendienvergütung von 2.500 Euro monatlich (insgesamt 5.000 Euro)
▪ Es wird eine Ferienwohnung für den Zeitraum des Stipendiums zur Verfügung gestellt.
▪ Es wird eine Reisekostenpauschale in Höhe von 400 Euro zur Verfügung gestellt.
▪ Hessenbezug: Für die Bewerbung für das Land in Sicht-Stipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen nicht Voraussetzung. Es muss jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte sein:
- hier geboren zu sein,
- hier studiert zu haben,
- hier mehrere Jahre gewohnt oder
- in Hessen mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben, z. B. als Autor*in, Übersetzer*in, Lektor*in oder Dramaturg*in oder
- sich intensiv literarisch mit Hessen auseinandergesetzt zu haben (nachweislich einer Publikation). Verwandtenbesuche in Hessen oder kürzere Aufenthalte sind kein ausreichender Hessenbezug.
Erwartungen an Stipendiat*innen:
▪ Auseinandersetzung mit dem hessischen ländlichen Raum durch aktive Integration in das Ortsgeschehen (z.B. Ortstour, Begegnungen mit der lokalen Bevölkerung, Auseinandersetzung mit der Ortsgeschichte etc.)
▪ Anbieten von mind. zwei Workshops, Lesungen o.Ä. (z. B. mit Schulklassen, Senior*innengruppen etc.) sowie einer Abschlusslesung
▪ Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien
▪ Erstellen eines literarischen Textes mit Bezug zum Aufenthaltsort (Prosa, Essay, Lyrik, Drama etc.): Der*Die Stipendiat*in behält die Rechte am Text. Das Land Hessen, die Stadt Staufenberg und der Hessische Literaturrat sind berechtigt, den Text im Rahmen eigener analoger und digitaler Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie oder Homepage).
▪ Bereitschaft, bei einer Veranstaltung auf der Frankfurter Buchmesse über das Stipendium zu sprechen
▪ Ein Auto ist keine Voraussetzung, aber ein Vorteil, um im ländlichen Raum mobil zu sein.
Stipendiengeld:
▪ Die Auszahlung des Stipendiengeldes erfolgt in der Regel anteilig pro vier Wochen (per Überweisung) und unter der Voraussetzung, dass der*die Stipendiat*in über den gesamten Ausschreibungszeitraum anwesend ist.
▪ Unterbrechungen können vereinbart werden. Sollte der*die Stipendiat*in länger als 10 Tage nicht anwesend sein, behält sich der Hessische Literaturrat vor, das Stipendiengeld anteilig zurückzufordern.
Unterlagen:
▪ Lebenslauf und beruflich-künstlerischer Werdegang (einschließlich bisheriger Stipendien)
▪ ausführliches Statement (1-2 Seiten), aus dem das Interesse an einem Aufenthalt in Staufenberg hervorgeht a) die Erwartungen an das Stipendium b) Ideen und Pläne für die örtliche Zusammenarbeit c) das individuelle Arbeitsvorhaben während des zweimonatigen Aufenthalts
▪ Arbeitsproben (max. 5 Normseiten)
▪ Nachweise für den jeweiligen Hessen-Bezug wie z.B. Kopien des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), von Schul-, Universitäts- oder Arbeitszeugnissen bzw. Arbeitgeberbescheinigungen über die Tätigkeit und Aufenthaltsdauer sowie Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes.
▪ Vorgabe: Die Bewerbung ist auf max. 10 Seiten zu begrenzen. Die Bewerbung sollte als zusammenhängende PDF-Datei (1 Dokument) per E-Mail eingereicht werden.
▪ Die Stipendienvergabe erfolgt über eine Jury aus Fachexpert*innen. Die Jury setzt sich aus den Vorstandsmitgliedern des Hessischen Literaturrats und den Kooperationspartner*innen vor Ort zusammen. Ein Mitglied der Jury kann an der Beratung und Abstimmung grundsätzlich nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihr*ihm selbst, der*dem Ehe- oder Lebenspartner*in, einem Verwandten oder verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. Sollte eine unberechtigte Mitwirkung erst nach der Juryentscheidung bekannt werden, hat das die Ungültigkeit des Beschlusses zur Folge, wenn sie für das Abstimmungsergebnis entscheidend war.
Bewerbungsunterlagen bitte schicken an:
Anne Harres: harres@hessischer-literaturrat.de
Rückfragen können an obige E-Mailadresse erfolgen oder telefonisch unter 0611 / 16 66 041.
Fristen
▪ Die Ausschreibung des „Land in Sicht“-Stipendiums Staufenberg Mai bis Juni 2025 beginnt am 15. Januar 2025.
▪ Einsendeschluss ist der 28. Februar 2025.
▪ Die Entscheidung über die Zuerkennung des Stipendiums wird bis Mitte/Ende März 2025 getroffen.