Jeder zu übersetzende Text entführt in seine eigene Welt – und so begleitet Literaturübersetzer·innen lebenslanges Lernen. Doch läßt der Alltag nie genug Luft, damit sich Übersetzer·innen mit der gebotenen Sorgfalt auf eine neue Sonder- oder Fachsprache einlassen, ein neues Themenfeld beackern. Oder gar eine seit Jahren brachliegende Fremdsprache reaktivieren und so die beruflichen Chancen mehren.
Um professionellen Literaturübersetzer·innen einen solchen „Bildungsurlaub“ zu ermöglichen, schreibt der Deutsche Übersetzerfonds das Luise-Adelgunde-Victorie-Gottsched-Stipendium aus. Die Stipendiat·innen erhält jeweils einen Betrag zwischen 3.000 und 6.000 Euro und können sich eine Zeitlang gezielt und konzentriert um die persönliche Weiterbildung kümmern.
Luise Adelgunde Victorie Gottsched (1713-1762), Übersetzerin von Pope, Molière, Addison u.a., Verfasserin von Satiren, Rezensionen und gewitzten Vorreden, galt als eine der geistreichsten und gebildetsten Frauen Ihrer Zeit. Lessing rühmte: „Sie schrieb ihre Muttersprache gewiß um sehr viel besser als ihr lieber Gatte“. Dennoch musste die „Gottschedin“ heimlich vor der Tür draußen sitzen, wenn sie, als Frau, den Vorlesungen ihres Mannes an der Universität lauschen wollte.
Wir bitten darum, das Online-Bewerbungsformular auszufüllen und abzuschicken. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigung per Email.
Die Angaben werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch vorausgesetzt, daß die Empfänger der Förderung mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Mitteilungen des Deutschen Übersetzerfonds einverstanden sind.
Außerdem sind nach Ausfüllen des Bewerbungsformulars folgende Bewerbungsunterlagen gesammelt in einem einzigen PDF und unter Beachtung der folgenden Vorgaben per Upload einzureichen: max. 10 MB; Schriftgröße 12; Dateiname nach dem Muster: Bewerbung_Jahr_Stipendiumskategorie_Nachname_Vorname; genannte Reihenfolge der Bewerbungsunterlagen einhalten!
– Je 10 Seiten einer Übersetzung aus jüngerer Zeit (Normseiten mit Paginierung, Bitte nicht mehr als 10 Seiten einreichen)
– Planskizze für das Bildungsvorhaben
– Kurzbiographie, beruflicher Werdegang (max. 1 Normseite)
– ausführliche Bibliographie
– Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
(Definition Normseite: maximal 30 Zeilen à maximal 60 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Einsendeschluss für Anträge: dreimal jährlich, jeweils am 15. Januar, am 15. Mai und am 15. September.
Es gelten die Richtlinien für Stipendien. Bitte beachten Sie die FAQs zu Stipendienbewerbungen.
Sachberichte bitte an: sachberichte@uebersetzerfonds.de, Belegexemplare in unsere Geschäftsstelle.