Allgemeine Informationen
Im Unterschied zu den fest verorteten Atelierstipendien im In- und Ausland richten sich die Reisestipendien an Kulturschaffende, die den kulturellen Austausch mit den Regionen und Ländern Ostmittel- und Südosteuropas im Fokus haben.
Das Reisestipendium bietet die Möglichkeit, innerhalb maximal eines Jahres in eigenem Tempo, zeitlich angepasst an die individuellen beruflichen und familiären Bedürfnisse, neue Netzwerke zu erschliessen, Recherchen für bestehende oder zukünftige Vorhaben zu tätigen, konkrete Vorhaben umzusetzen und Ideen für neue Projekte zu entwickeln oder zu verfeinern. Die Reisetätigkeit dient dabei insbesondere der Förderung künstlerischer Prozesse und soll Impulse für die Beschäftigung mit dem jeweiligen geografischen Raum geben.
Die Landis & Gyr Stiftung unterstützt keine Reisetätigkeit in Länder Ostmittel-/Südosteuropas, von deren Besuch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) explizit abrät. Bitte konsultieren Sie vor Ihrer Bewerbung zwingend die Reisehinweise des EDA.
Die Reise- und Recherchevorhaben sind mit gebotener Sorgfalt und unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und kultureller Unterschiede auszuführen. Der zeitliche und örtliche Ablauf ist innerhalb eines Jahres frei gestaltbar.
Das Reisestipendium eignet sich für Aufenthalte mit Kindern. Die Stiftung bietet Eltern im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie die Möglichkeit zur Beantragung einer finanziellen Unterstützung von bis zu CHF 1'000 pro Monat als Beitrag an die Kinderbetreuung und/oder Reisekosten der Kinder an. Ein entsprechendes Bedürfnis muss bereits in den Bewerbungsunterlagen kommuniziert werden und mittels ungefährer Kostenaufstellung ersichtlich sein. Es empfiehlt sich, vor Einreichen der Unterlagen Kontakt mit der Stiftung aufzunehmen. Die Organisation der Kinderbetreuung bleibt vollständig den Stipendiat:innen überlassen. Die Landis & Gyr Stiftung übernimmt hierbei keine Verantwortung.
Wer kann sich bewerben
Die jährliche Ausschreibung richtet sich an Schweizer Kulturschaffende oder anderer Nationalitäten, welche bei der Bewerbungseingabe offiziell in der Schweiz Wohnsitz haben. Die Bewerber:innen müssen über einen professionellen Leistungsausweis im künstlerischen, kuratorischen oder vermittelnden Bereich verfügen und ein Vorhaben mit besonderem Bezug zum geografischen Raum Ostmittel-/Südosteuropa vorweisen können.
Bewerben können sich Einzelpersonen sowie Künstler:innen-Duos folgender Sparten:
– Literatur/Übersetzung
– Komposition
– Kulturkritik/Kurator:innen
– Theater
– Tanz
– Visuelle Kunst
Die Stiftung begrüsst es, wenn die Vorhaben transdisziplinär ausgerichtet sind. Reisestipendien sind nicht für am Anfang ihrer Karriere stehende Kulturschaffende gedacht. Es besteht keine Altersgrenze.
Ein bereits einmal erhaltenes Landis & Gyr Stipendium (Atelier-, Reise- und Werkstipendien) muss mindestens drei Jahre zurückliegen. Es gilt das Datum des Schlussberichts. Drei Mal abgelehnte Bewerber:innen können sich nach einer Frist von drei Jahren erneut bewerben. Es gilt das Datum des letzten Eingabetermins.
Höhe der Förderung
In Abhängigkeit vom individuellen Vorhaben und dessen geplanter Umsetzung erhalten die Stipendiat:innen das Stipendium als einmaligen Betrag oder in Teilstipendien, welche sich über das geförderte Jahr erstrecken, ausbezahlt. Vergeben werden in der Regel pro Jahr mehrere Reisestipendien in der Höhe von CHF 5'000-10'000 (kürzere Reisetätigkeiten und Aufenthalte) bis maximal CHF 30'000 (längerdauernde Vorhaben).
Vorsorgebeiträge
Die Landis & Gyr Stiftung setzt sich für die soziale Absicherung von Kulturschaffenden ein; für alle Atelier-, Reise- und Werkstipendien ab CHF 10’000 werden verbindliche Vorsorgebeiträge abgezogen. Eine Auszahlung des Stipendiums findet erst mit Nachweis eines entsprechenden Kontos statt. [Mehr Informationen]
Bewerbungsmodalitäten und Termine
In Abhängigkeit vom individuellen Vorhaben und dessen geplanter Umsetzung erhalten die Stipendiat:innen das Stipendium als einmaligen Betrag oder in Teilstipendien, welche sich über das geförderte Jahr erstrecken, ausbezahlt. Vergeben werden in der Regel pro Jahr mehrere Reisestipendien in der Höhe von CHF 5'000-10'000 (kürzere Reisetätigkeiten und Aufenthalte) bis maximal CHF 30'000 (längerdauernde Vorhaben).
Das Bewerbungsfenster für die Reisestipendien 2025 öffnet am 1. Dezember 2024. Bewerbungsfrist: Mittwoch, 31. Januar 2025.
Die Jurierungen durch den Stiftungsrat der Landis & Gyr Stiftung und unabhängige Expert:innen der jeweiligen Sparten finden im März 2024 statt. Die definitive Zusage wird den erfolgreichen Bewerber:innen bis Ende Mai 2024 mitgeteilt. Bewerber:innen, welche nicht in die engere Wahl kommen, werden im April 2024 schriftlich an die in der Bewertung angegebene Adresse informiert.
Unsere Korrespondenzsprache ist Deutsch. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Auskünfte über abgelehnte Gesuche geben.
Schlussbericht
Bei Erhalt eines Reisestipendiums muss der Stiftung spätestens zwei Monate nach Beendigung der Reise ein Schlussbericht (als PDF, max. 3 MB) zuhanden des Stiftungsrates zugestellt werden.