Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Fördermittel für Projekte im Bereich zeitgenössischer Kunst und Kultur in Thüringen. Gegenstand der Förderung sind zeitgenössische, innovative Projekte mit landesweiter, überregionaler und internationaler Wirksamkeit oder Modellcharakter.
In dem geförderten Vorhaben muss mindestens eines der folgenden Ziele umgesetzt werden:
– hohe künstlerische Qualität
– Förderung des künstlerischen Nachwuchses
– künstlerische und kulturelle Vielfalt
– Bildung und Aufrechterhaltung von Netzwerken
– Kulturelle Bildung und Teilhabe
– Ausgleich regionaler Benachteiligung
– Zur Finanzierung des beantragten Vorhabens sollten Mittel von privaten und öffentlichen Geldgebern eingesetzt werden. Zum Antrag muss ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan eingereicht werden.
– Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Thüringen erhalten oder wessen Projekt einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist.
Professionell arbeitende Kulturschaffende und Institutionen aus allen künstlerischen Sparten sind aufgerufen, sich für Projektförderung in verschiedenen Bereichen zu bewerben.
Im Bereich Literatur fördert die Kulturstiftung Thüringen die Produktion, Vermittlung und Präsentation zeitgenössischer literarischer Werke, Publikationen, Festivals, Foren, Veranstaltungsreihen, Ausstellungen, literarische Inszenierungen und Werkstätten für Autor:innen. Einzelkünstler:innen haben die Möglichkeit sich für Stipendien zu bewerben.
Gefördert werden Vorhaben der zeitgenössischen Literatur, insbesondere:
– Literaturtage, Lesereihen, literarische Veranstaltungen,
– überregionale und landesweite Wettbewerbe und Schreibwerkstätten,
– nichtkommerzielle Publikationen von herausragender literarischer Qualität (nur bei Erstveröffentlichung).
Nicht gefördert werden beispielsweise:
– Herstellungskosten von kommerziellen Publikationen,
– Wissenschaftliche und journalistische Arbeiten sowie Sachtexte und deren Publikation,
– Symposien und Netzwerktreffen,
– Projekte mit überwiegend soziokulturellem Charakter.
Anträge zur Projektförderung sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.
Folgende Angaben werden über das Online-Portal abgefragt:
- Vorstellung des Antragsstellers (max. 500 Zeichen)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Beschreibung des künstlerischen Vorhabens (max. 500 Zeichen)
- Darstellung der Projektidee (max. 1200 Zeichen) und -ziele (max. 1200 Zeichen)
- Darstellung der geplanten Aktivitäten (max. 500 Zeichen)
- Nennung der Orte, an denen das Projekt stattfindet
- Darstellung des Zeitplans
- Darstellung der Zielgruppen
- Darstellung der beteiligten Personen
- Darstellung des geplanten Vorhabens im Verhältnis zu bisherigen Aktivitäten des Antragsstellers (300 Zeichen)
- Erläuterung zur nachhaltigen Wirkung der Projektförderung (500 Zeichen)
- Erläuterungen zur Zielerreichung (300 Zeichen)
- Nennung der Kooperationspartner (300 Zeichen)
- Auflistung geldwerter Leistungen
- Auflistung der Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit
- Erläuterung zur Ergebnissicherung
Folgende Anlagen sind beizufügen:
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweise zu Förderungen von öffentlich-rechtlichen Fördermittelgebern des laufenden und des vorangegangenen Kalenderjahres
- Bei Vereinen, Institutionen, GbR o. a. Rechtsformen: aktueller Nachweis der Vertretungsberechtigung (beispielsweise Vereinsregisterauszug, Vollmacht)