- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
-
Arbeitsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | KJL | Drama | u.a.
- Bewerbungsfrist:
- 01.10.2026
| ab 01. Juli 2026
- Vergabe:
- jährlich
- Dauer:
Die Bewerbung ist für zwei Zeiträume möglich: drei Monate oder sechs Monate. In der Regel werden pro Förderjahr drei Stipendien für drei Monate und zwei Stipendien für sechs Monate vergeben.
- Zuwendung:
- 1000 Euro | monatlich
- Zuwendungsgeber:
- Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
- Link zur Ausschreibung
Ortsbezug
Für freiberuflich tätige Künstler:innen, die den ersten Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben oder deren zur Förderung beantragtes Vorhaben einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist.
Beschreibung
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen vergibt jährlich Stipendien an professionell arbeitende, freiberuflich tätige Künstler:innen, die den ersten Wohnsitz im Freistaat Thüringen haben oder deren zur Förderung beantragtes Vorhaben einen besonderen Bezug zu Thüringen aufweist.Ein Stipendium wird jeweils für eine Person gewährt. Pro Person kann für das gleiche Förderjahr nur ein Stipendium bei der Kulturstiftung Thüringen gewährt werden. Im Bereich Literatur fördert die Kulturstiftung Thüringen professionell arbeitende Autor:innen aller literarischer Genres, ausgenommen wissenschaftliche und journalistische Arbeiten sowie Sachtexte, deren künstlerische Arbeit und/oder die experimentelle Entwicklung neuer Formate.
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt für eine hervorragende künstlerische Einzelleistung. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein konkretes neues Arbeitsvorhaben. Künstlergruppen und Institutionen haben die Möglichkeit sich für Projektförderung zu bewerben.
Die Bewerbung ist für zwei Zeiträume möglich: drei Monate oder sechs Monate. In der Regel werden pro Förderjahr drei Stipendien für drei Monate und zwei Stipendien für sechs Monate vergeben á 1.000 Euro pro Monat.
Das Stipendium ist ausgeschlossen, wenn
– für dasselbe Vorhaben ein anderes Stipendium zeitlich vor dem Stipendium der Kulturstiftung Thüringen gewährt wurde,
– im selben Zeitraum ein anderes Stipendium (unabhängig vom Vorhaben) in Anspruch genommen wird,
– das Vorhaben im Rahmen einer Ausbildung oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Qualifizierung erbracht wird.
Bewerbung
Anträge zur Stipendienförderung sind ausschließlich in digitaler Form über das Online-Portal der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen einzureichen. Dies betrifft ebenso Anlagen wie Arbeitsproben oder erforderliche Nachweise.
Für die Bewerbung erforderlich sind:
- Kurzvorstellung des Bewerbers, max. 500 Zeichen
- Kurzvorstellung des Vorhabens, max. 500 Zeichen
- Beschreibung des Vorhabens, max. 3600 Zeichen
- Textprobe des geplanten Vorhabens, max. 10 Normseiten als PDF oder
Auszug aus einem bereits erschienen Werk, max. 10 Normseiten als PDF
- Tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Studium und Ausbildung) und Angaben zum künstlerischen Werdegang (inkl. Bibliografie mit Verlagsangabe), als PDF, max. 3 DIN-A-4-Seiten
- Nachweis über den ersten Wohnsitz in Thüringen (z. B. Scan des Personalausweises, aktuelle Meldebescheinigung oder der Aufenthaltsgenehmigung). Bei Bewerber:innen mit Wohnort außerhalb Thüringens: Darstellung des besonderen Thüringenbezuges des Vorhabens (max. 1 Normseite)
- Nachweis über künstlerische Qualifizierung (z. B. Abschlusszeugnisse, Mitgliedschaften in Berufsverbänden)
Nur Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und den geforderten Umfang nicht überschreiten, werden der Jury vorgelegt.
Neben regulären Arbeitsstipendien vergibt die Kulturstiftung Thüringen jährlich das Thüringer Literaturstipendium Harald Gerlach.