Berechtigt zur Antragsstellung sind öffentliche Einrichtungen, Verlage, Vereine etc.
Als Vermittlungsförderung können Projekte, Initiativen und Publikationen zur Förderung der zeitgenössischen deutschsprachigen Literatur mit Mitteln der Projektförderung bezuschusst werden.
Gefördert werden unter anderem:
Projektzuschüsse für die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen.
Darunter fallen zum Beispiel Editionsvorhaben oder die Erwerbung, Erschließung und Konservierung von Schriftstellernachlässen. Beantragt werden können: Editionskosten bis zum fertigen Manuskript (Honorare, Reisekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung und Korrektur).
Periodisch erscheinende, überregional wirksame Publikationen, die die zeitgenössische literarische Entwicklung betreffen. Zuschüsse für Periodika werden in der Regel nur projektbezogen (nicht für ganze Jahrgänge) und als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt; sie sollen Autorenhonorare einschließen.
Symposien und vergleichbare Veranstaltungen, die der Weiterentwicklung zeitgenössischer Literatur im Sinne der Ziele des Deutschen Literaturfonds dienen.
Überregionale und internationale Modellvorhaben zur Vermittlung der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur im In- und Ausland. Vor allem unterstützen wir hier Vorhaben, die auf die Anbahnung und Festigung von Kontakten zwischen in- und ausländischen Autoren, Übersetzern und Verlegern abzielen.
Bundesweit bedeutende Initiativen, die das Interesse an Literatur mit Projekten in der Jugend- und Erwachsenenbildung wecken oder fördern.
Die Höhe der jährlichen Projektförderung pro Antrag ist auf 100.000 Euro begrenzt.
Nicht gefördert werden können:
– Zuschüsse zur Finanzierung von Druckkosten oder der Verbreitung deutschsprachiger Gegenwartsliteratur. Ausnahmen sind nur unter der Bedingung möglich, dass das bezuschusste Werk für die literarische Entwicklung im deutschsprachigen Raum sowie für die Erweiterung der literarischen Standards von besonderer Bedeutung ist und sein Erscheinen aus wirtschaftlichen Gründen ohne Zuschüsse nicht möglich wäre.
– Leseveranstaltungen und Festivals; literaturwissenschaftliche Fachtagungen, Zeitschriften und Vortragsreihen
Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen.
Der Antrag ist in digitaler Form an den Deutschen Literaturfonds zu richten und muss folgende Unterlagen und Angaben enthalten:
– vollständig ausgefülltes Online-Formular
– eine aussagekräftige Projektbeschreibung des Vorhabens mit Begründung der überregionalen Bedeutung, Angaben über Ziele, Zielgruppen und Nachhaltigkeitsstrategien mit entsprechenden Indikatoren
– einen Kosten- und Finanzierungsplan über zwei Jahre mit Angabe der geplanten Einnahmen und Ausgaben und der Verwendung der Mittel; sollte nach § 15 Umsatzsteuergesetz eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegen, sind nur die Nettobeträge auszuweisen.
– Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.
– ggf. eine Liste der Kooperationspartner, jeweils mit Einverständniserklärung
– bei Anträgen von Soloselbstständigen/Einzelpersonen ist eine institutionelle Anbindung z.B. in Form einer Kooperation nötig
– bereits durch Bundesmittel gefördert Projekte sind ausgeschlossen (Doppelförderung)
– bei der Art der Förderung handelt es sich um eine Fehlbetragsfinanzierung über die förderungsfähigen Kosten
– eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Für Projekte, mit denen vor dem Zeitpunkt der Antragstellung begonnen worden ist, können keine Fördermittel gewährt werden.
Förderungsfähige Kosten sind unter anderem:
Autorenhonorare (plus ggf. MwSt.), Moderatorenhonorare, Honorare für Programmarbeit und Kuration, Reise- und Übernachtungskosten (gemäß Bundesreisekostengesetz), KSK-Gebühren, Werbekosten, Lizenzgebühren, Kosten für Text- und Bilderfassung, Lektorat und Korrektur
Förderungsfähige Kosten in begründeten Fällen sind unter anderem:
Raummieten, Technikkosten (Technikerhonorare, Technikanmietung), Öffentlichkeitsarbeit, Aufbau und Support, Personal- und Organisationskosten
Nichtförderungsfähige, aus Eigen- oder Drittmitteln zu finanzierende Kosten sind unter anderem:
Verpflegungs- und Bewirtungskosten, Raumdekoration, GEMA-Gebühren, Film- und Fotodokumentation, Versicherungen
Bewerbungen sind zweimal im Jahr möglich: bis zum 31. März für die Vergabesitzung im Herbst und bis zum 30. September für die Vergabesitzung am Jahresbeginn.
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Der Weblink zum Antragsformular und eine Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Reiter „Antragsformular“, der ca. drei Monate vor Antragsfrist frei geschaltet wird.