Die Stadt Zürich setzt erste Massnahmen des Kulturleitbilds 2024–2027 in der personenbezogenen Förderung um. Mit dem «Arbeitsbeitrag» gibt es ein neues Förderinstrument, das Künstler*innen die Möglichkeit gibt, an ihren künstlerischen Vorhaben zu arbeiten. Gleichzeitig hat die Dienstabteilung Kultur ihre formalen und inhaltlichen Förderkriterien aktualisiert.
Die Stadt Zürich hat im Kulturleitbild 2024–2027 mit der «Handlungsachse 1: Faire Arbeitsbedingungen im Kulturbereich» für die nächsten vier Jahre einen Schwerpunkt gesetzt, um die Rahmenbedingungen für Künstler*innen in der freien Szene zu verbessern. Mit der Einführung des Förderinstruments «Arbeitsbeitrag» möchte sie gezielt den gesamten künstlerischen Schaffensprozess berücksichtigen.
Neues Instrument trägt Arbeitsbedingungen der freien Szene Rechnung
Die künstlerischen Prozesse sind vielschichtig und verlaufen oft in verschiedenen Phasen. Die Finanzierung künstlerischer Arbeit läuft aber meist nur über Beiträge für Produktionen und deren Auswertung. Aus diesem Grund führt die Stadt Zürich den «Arbeitsbeitrag» als Förderinstrument ein, um den Arbeitsbedingungen der freien Künstler*innen besser gerecht zu werden und diese zu verbessern. Der «Arbeitsbeitrag» ermöglicht Künstler*innen Recherchen, die Entwicklung von Ideen, das Experimentieren mit Formen und Formaten sowie verstärkt einen ergebnisoffenen Prozess. Er versteht sich als Pauschalbeitrag, mit dem beispielsweise Honorare, Aufwände oder Lebenshaltungskosten gedeckt werden können.
Der Arbeitsbeitrag richtet sich an Einzelpersonen und Gruppen und wird in einem ersten Schritt 2024 in den drei Ressorts Jazz/Rock/Pop, Klassische/Neue Musik und Literatur eingeführt. Jährlich stehen dafür 700 000 Franken zur Verfügung. Als Berechnungsgrundlage für die Beitragshöhe dient der Monatsansatz von 5000 Franken pro Person. Der Maximalbetrag für einen Arbeitsbeitrag beträgt 20 000 Franken.
Gesuche für alle Beitragsarten im Ressort Literatur werden ausschliesslich über die online Gesuchserfassung entgegen genommen.
Bewerben können sich Literaturschaffende mit Wohnsitz in der Stadt Zürich.