- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
- Preis
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa
- Bewerbungsfrist:
- 16.02.2025
- Vergabe:
- viermal jährlich
- Zuwendungsgeber:
- Vorarlberger Landesregierung
- Link zur Ausschreibung
Beschreibung
In der Sparte Literatur werden nach positiver kommissioneller Beurteilung sowohl Einzelprojekte Vorarlberger Autorinnen und Autoren als auch die Programme von Kulturveranstaltern mit Literaturschwerpunkt gefördert. Dies umfasst Publikationsprojekte, Lesungen, Literaturworkshops, Schreibwerkstätten oder Literaturfestivals. Die konkrete Förderung kann ein Jahres- oder Projektbeitrag sein oder ein Start-, Arbeits- und Werkstipendium.
Den in Vorarlberg tätigen Interessenvertretungen der Literaturschaffenden (literatur:vorarlberg, literatur:vorarlberg netzwerk) werden für ihre Arbeit Jahresbeiträge zur Verfügung gestellt. Diese spielen in der Vermittlung sowie in der Betreuung von Autorinnen und Autoren eine wichtige Rolle.
Förderungen bzw. Unterstützungen können als Produktionskostenzuschüsse, Projektstipendien oder finanzielle Beiträge zur Abgangsdeckung gewährt werden. Der Landesbeitrag wird zur Abdeckung folgender Kosten zur Verfügung gestellt: Druckkosten, Honorare, Lektorat, Werbung, Reisekosten. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen Jahresbeiträgen (etwa Literatur Vorarlberg) und Projektbeiträgen (Lesungen, Veranstaltungen, Festivals).
Bewerbung
Zur Einreichung vorgesehen ist der Förderungsantrag für Kultur.
Notwendige Beilagen (digital bevorzugt)
Sämtliche Unterlagen, die dem Antragsformular angehängt werden, müssen als zusammenhängendes PDF geschickt werden.
- Projektbeschreibung (entsprechende Arbeitsproben – PDF max. 12 MB, MP3, CD, DVD, Link, ...)
- Angaben über Aufführungstermine und -orte
- Nähere Angaben über Mitwirkende (Künstlerbiografie) bzw. Herausgeberschaft
- Nachweis des Vorarlbergbezugs
- geplante Vermarktung
- Aufgliederung der Gesamtkosten einschließlich detaillierter Einnahmen- und Ausgabenaufstellung samt
- Finanzierungsplan, Bankbestätigung (ab einer Förderhöhe von € 10.000,--)
- Bankbestätigung bei Neuanträgen oder Änderungen (ab einer Förderhöhe von € 10.000,--)
Zusätzliche Beilagen
Literatur: Arbeitsprobe im Umfang von maximal 15 Seiten.
Nachreichungen sind nicht möglich.
Weitere Angaben zu notwendigen Unterlagen siehe Förderungsantrag für Kultur.
Antragstellung an: kultur@vorarlberg.at
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhaus, Römerstraße 15
6901 Bregenz
Österreich
Bemerkungen
Für die Auszeichnung kommen EU- oder EWR-Bürgerinnen und -Bürger in Frage, die in Vorarlberg wohnen, über längere Zeit gewohnt haben oder in einem sonstigen personellen bzw. literarisch-sachlichen Bezug zu Vorarlberg stehen.