Antragsteller sollten bereits zwei Übersetzungen anspruchsvoller literarischer Werke veröffentlicht haben.
Die Gewährung eines Arbeitsstipendiums ermöglicht Übersetzern, länger und intensiver an einem Text zu arbeiten. Denn die sprachlich komplexe Gestaltung, die Nachdichtung einer anspruchsvollen Vorlage im Deutschen, der Einsatz eines reichen Wortschatzes und das Ausfeilen der Syntax kosten viel mehr Zeit, als die gängigen, selbst die als “gut” geltenden Honorare abdecken. Aber auch aufwendige Studien, von der Internetrecherche bis zur Datenbankabfrage, vom Lesepensum im Umkreis eines zu übersetzenden Werkes und der Sekundärliteratur bis zur Interpretation und Nachbearbeitung besonders schwieriger Textstellen werden mit Hilfe von Arbeitsstipendien auf eine seriös zu kalkulierende Grundlage gestellt. Auch bei den Arbeitsstipendien wird nach Art und Umfang der Projekte differenziert. Die Stipendien bewegen sich in der Regel zwischen 1.000 € und 10.000 €.
Gefördert werden können Übersetzerinnen und Übersetzer fremdsprachiger Werke ins Deutsche, sofern die Übersetzung dieser Werke eine anspruchsvolle sprachliche, literarische Gestaltung im Deutschen erfordert.
Bedingungen
Voraussetzung für die Bewilligung eines Arbeitsstipendiums ist ein entscheidungsreifer Antrag, der an die Geschäftsstelle des Deutschen Übersetzerfonds zu richten ist.
Für die Bewilligung eines Arbeitsstipendiums ist grundsätzlich ein Verlagsvertrag Voraussetzung. Die alternative oder kombinierte Bewerbung für ein Arbeits- und Reisestipendium ist zulässig.
Der Verlagsvertrag soll nicht ohne triftigen Grund zu Lasten der Übersetzerin oder des Übersetzers von dem zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. / Verlegerausschuß und dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in der IG Medien zuletzt vereinbarten ”Normvertrag für den Abschluß von Übersetzungsverträgen” abweichen. Das vereinbarte Übersetzungshonorar soll die branchenüblichen Honorarsätze nicht unterschreiten.Günstigere Vertragsbedingungen und höhere Honorare können sich vorteilhaft auf die Bewilligung des Antrags und die Stipendienhöhe auswirken.
Die Verwendung des Stipendiums ist der Geschäftsstelle durch einen kurzen Bericht und ggf. durch ein Belegexemplar nachzuweisen. Zweckwidrig verwendete Mittel können zurückgefordert werden. Über Fortzahlung, Aussetzung oder Rückforderung entscheidet die Jury.
Für die Bewerbung ist das Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars notwendig.
In sieben identischen, voneinander getrennten Stapeln (bitte ohne Spiralbindung oder Heftnadeln) sind einzureichen:
- Kurzbiographie, beruflicher Werdegang
- Verzeichnis der Veröffentlichungen und ggf. Auszeichnungen
- Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie über Stipendien in den letzten drei Jahren
- kurze Charakteristik des zu übersetzenden Werks (max. 1 Seite)
- Kopie des Verlagsvertrags
- 10 Manuskriptseiten der Übersetzung
- Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
- Kalkulation des voraussichtlichen Manuskriptumfangs und der benötigten Arbeitszeit.