- Vergabe an:
- Übersetzerinnen und Übersetzer
- Art der Förderung:
- Arbeitsstipendium
- Kategorie(n):
- Übersetzung
- Bewerbungsfrist:
- 15.09.2024
- Vergabe:
- Dreimal pro Jahr
- Zuwendung:
- 1000 bis 10000 Euro | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Deutscher Übersetzerfonds e.V.
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen:
Antragsteller sollten bereits zwei Übersetzungen anspruchsvoller literarischer Werke veröffentlicht haben.
Beschreibung
Die Gewährung eines Arbeitsstipendiums ermöglicht Übersetzern, länger und intensiver an einem Text zu arbeiten. Denn die sprachlich komplexe Gestaltung, die Nachdichtung einer anspruchsvollen Vorlage im Deutschen, der Einsatz eines reichen Wortschatzes und das Ausfeilen der Syntax kosten viel mehr Zeit, als die gängigen, selbst die als “gut” geltenden Honorare abdecken. Aber auch aufwendige Studien, von der Internetrecherche bis zur Datenbankabfrage, vom Lesepensum im Umkreis eines zu übersetzenden Werkes und der Sekundärliteratur bis zur Interpretation und Nachbearbeitung besonders schwieriger Textstellen werden mit Hilfe von Arbeitsstipendien auf eine seriös zu kalkulierende Grundlage gestellt. Auch bei den Arbeitsstipendien wird nach Art und Umfang der Projekte differenziert. Die Stipendien bewegen sich in der Regel zwischen 1.000 € und 10.000 €.
Gefördert werden können Übersetzerinnen und Übersetzer fremdsprachiger Werke ins Deutsche, sofern die Übersetzung dieser Werke eine anspruchsvolle sprachliche, literarische Gestaltung im Deutschen erfordert.
Bedingungen
Voraussetzung für die Bewilligung eines Arbeitsstipendiums ist ein entscheidungsreifer Antrag, der an die Geschäftsstelle des Deutschen Übersetzerfonds zu richten ist.
Für die Bewilligung eines Arbeitsstipendiums ist grundsätzlich ein Verlagsvertrag Voraussetzung. Die alternative oder kombinierte Bewerbung für ein Arbeits- und Reisestipendium ist zulässig.
Der Verlagsvertrag soll nicht ohne triftigen Grund zu Lasten der Übersetzerin oder des Übersetzers von dem zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. / Verlegerausschuß und dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in der IG Medien zuletzt vereinbarten ”Normvertrag für den Abschluß von Übersetzungsverträgen” abweichen. Das vereinbarte Übersetzungshonorar soll die branchenüblichen Honorarsätze nicht unterschreiten.Günstigere Vertragsbedingungen und höhere Honorare können sich vorteilhaft auf die Bewilligung des Antrags und die Stipendienhöhe auswirken.
Die Verwendung des Stipendiums ist der Geschäftsstelle durch einen kurzen Bericht und ggf. durch ein Belegexemplar nachzuweisen. Zweckwidrig verwendete Mittel können zurückgefordert werden. Über Fortzahlung, Aussetzung oder Rückforderung entscheidet die Jury.
Bewerbung
Wir bitten darum, das Online-Bewerbungsformular auszufüllen und abzuschicken. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigung per Email.
Die Angaben werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch vorausgesetzt, daß die Empfänger der Förderung mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Mitteilungen des Deutschen Übersetzerfonds einverstanden sind.
Außerdem sind nach Ausfüllen des Bewerbungsformulars folgende Bewerbungsunterlagen gesammelt in einem einzigen PDF und unter Beachtung der folgenden Vorgaben per Upload einzureichen: max. 10 MB; Schriftgröße 12; Dateiname nach dem Muster: Bewerbung_Jahr_Stipendiumskategorie_Nachname_Vorname; genannte Reihenfolge der Bewerbungsunterlagen einhalten!
– 10 Seiten der Übersetzung (Normseiten mit Paginierung, Bitte nicht mehr als 10 Seiten einreichen)
– kurze Charakteristik des zu übersetzenden Werks (ca. 1 Seite)
– Kurzbiographie, beruflicher Werdegang (max. 1 Normseite)
– Verzeichnis der Veröffentlichungen (bei Theater z.B.: Aufträge) und ggf. Auszeichnungen (insg. max. 1 Normseite)
– Kopie der entsprechenden Stelle des Originals
– Kopie des Verlagsvertrags (Auftrags)
(Definition Normseite: maximal 30 Zeilen à maximal 60 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Einsendeschluss für Anträge: dreimal jährlich, jeweils am 15. Januar, am 15. Mai und am 15. September. Es gelten die Richtlinien für Stipendien. Bitte beachten Sie FAQs insbesondere zum Datum der Manuskriptabgabe beim Verlag in Zusammenhang mit unseren Abgabefristen und Juryterminen.
Sachberichte bitte an: sachberichte@uebersetzerfonds.de, Belegexemplare in unsere Geschäftsstelle.