Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft vergibt als Teil der individuellen Künstlerinnen- und Künstlerförderung jährlich bis zu acht Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren, die mit jeweils 4.100 Euro dotiert sind. Förderziel der Stipendien ist es, ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang bereits begonnene literarische Werke zu beenden. Zudem sollen sie weitere Planungen anregen.
Was wird gefördert?
Prosa, Lyrik, Theaterstücke und Hörspiele, Kinder- und Jugendliteratur, literarische Essays.
Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein.
Wer wird gefördert?
Ausgewählt werden pro Jahr bis zu acht Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben. Nach dem Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst zwei Jahre später möglich.
Wie wird gefördert?
Die Arbeitsstipendien werden für vier Monate vergeben und sind mit insgesamt 4.100 Euro dotiert. Literarische Werke, die auch über Druckkostenzuschüsse für die Autorinnen und Autoren mitfinanziert werden, sind von einer Förderung ausgeschlossen.maren.jungclaus(at)literaturbuero-nrw.de
Interessentinnen und Interessenten können sich ab Juli bis zum 15. Dezember d.J. bewerben, das Bewerbungsformular finden Sie hier.
Nach Drucklegung ist ein Belegexemplar des geförderten Werkes vorzulegen. Es wird gebeten, im Werk in geeigneter Weise auf die Förderung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hinzuweisen.
Weiterführende Auskünfte gibt Maren Jungclaus vom Literaturbüro NRW: maren.jungclaus(at)literaturbuero-nrw.de