- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
-
Arbeitsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | KJL | Drama | Hörspiel | Essay | Roman
- Bewerbungsfrist:
- 30.11.2026
- Vergabe:
- jährlich
- Dauer:
4 Monate
- Zuwendung:
- 4100 Euro | monatlich
- Zuwendungsgeber:
- Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen
Für Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis von zwei eigenständigen Veröffentlichungen (kein Druckkostenzuschussverlag/ kein Eigenverlag) und/oder ein Verlagsvertrag bzw. eine Verlagsoption für das in Arbeit befindliche Projekt).
Beschreibung
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft vergibt als Teil der individuellen Künstlerinnen- und Künstlerförderung jährlich bis zu acht Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren, die mit jeweils 4.100 Euro dotiert sind. Förderziel der Stipendien ist es, ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang bereits begonnene literarische Werke zu beenden. Zudem sollen sie weitere Planungen anregen.
Was wird gefördert?
Prosa, Lyrik, Theaterstücke und Hörspiele, Kinder- und Jugendliteratur, literarische Essays. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein und formal und/oder inhaltlich innovativ, originell und mutig sein. "Fördern, was es schwer hat" ist eher Leitfaden der Jury als die Marktgängigkeit eines Vorhabens.
Wer wird gefördert?
Ausgewählt werden pro Jahr bis zu acht Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben. Nach dem Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst zwei Jahre später möglich.
Wie wird gefördert?
Die Arbeitsstipendien werden für vier Monate vergeben und sind mit insgesamt 4.100 Euro dotiert. Literarische Werke, die auch über Druckkostenzuschüsse für die Autorinnen und Autoren mitfinanziert werden, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Bewerbung
Wie kann ich mich bewerben?
Interessentinnen und Interessenten können sich bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 bewerben; das notwendige Bewerbungsformular finden Sie hier.
Jury 2026:
Maren Jungclaus (Literaturbüro NRW)
Ulrike Schulte-Richtering (Literaturhaus Köln)
Martin Oehlen (Kulturjournalist)
Nach Drucklegung ist ein Belegexemplar des geförderten Werkes vorzulegen. Es wird gebeten, im Werk in geeigneter Weise auf die Förderung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hinzuweisen