Buchveröffentlichung erforderlich.
Die Stipendien sind für die künstlerische Fortbildung bestimmt und sollen entsprechend der Satzung des Deutschen Literaturfonds der Schaffung von Werken hoher Qualität dienen.
Die Höhe der Stipendien beträgt 3.000 Euro pro Monat, die maximale Laufzeit ein Jahr. Verlängerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bewerbungen sind dreimal im Jahr möglich: bis zum 31. Januar für die Vergabesitzung im Sommer, bis zum 31. Mai für die Vergabesitzung im Herbst und bis zum 30. September für die Vergabesitzung am Jahresbeginn.
Fördervoraussetzungen:
Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen.
Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die bereits ein von ihnen nicht selbst finanziertes eigenständiges literarisches Buch in einem deutschsprachigen Verlag veröffentlicht haben. Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften sind damit nicht gemeint.
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Das Antragsformular und eine Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Reiter „Antragsformular“.
Vergaberichtlinien:
Eine gleichzeitige Bewerbung auf andere Förderangebote ist möglich, bei einer Bewilligung aber ein gleichzeitiger Bezug anderer Förderungen (Mehrfachförderung) auch dann ausgeschlossen, wenn es sich um verschiedene Projekte handelt. Davon ausgenommen sind Auszeichnungen mit Preisen.
Erneute Bewerbungen sind erst nach Ablauf eines Jahres möglich, für einmal bereits abgelehnte Vorhaben aber nur nach grundlegender Überarbeitung, die eingehend begründet werden muss.