Buchveröffentlichung erforderlich.
Die Stipendien sind ausschließlich für die künstlerische Fortbildung von professionell arbeitenden Autorinnen und Autoren bestimmt und verstehen sich als Auszeichnung. Entsprechend der Satzung des Deutschen Literaturfonds e.V. sollen sie der Schaffung von literarischen Werken überdurchschnittlicher und hoher Qualität dienen.
Gefördert werden konkrete Arbeitsvorhaben oder die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten. Die Arbeitsstipendien sind dazu bestimmt, Autorinnen und Autoren in die Lage zu versetzen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf eine literarische Arbeit konzentrieren zu können. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind literarische Qualität, Entwicklungspotential und Kontinuität.
Die Höhe der Stipendien beträgt 3.000 Euro pro Monat, die maximale Laufzeit ein Jahr. Verlängerungsstipendien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bewerbungen sind zweimal im Jahr möglich: bis zum 31. März für die Vergabesitzung im Herbst und bis zum 30. September für die Vergabesitzung im Frühjahr.
Fördervoraussetzungen:
Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit dem Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung zu sorgen.
Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die bereits ein von ihnen nicht selbst finanziertes eigenständiges literarisches Buch in einem deutschsprachigen Verlag veröffentlicht haben. Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften sind damit nicht gemeint.
Bewerbungen sind nur elektronisch möglich. Das Antragsformular und eine Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Reiter „Antragsformular“.
Vergaberichtlinien:
Eine gleichzeitige Bewerbung auf andere Förderangebote ist möglich, bei einer Bewilligung aber ein gleichzeitiger Bezug anderer Förderungen (Mehrfachförderung) auch dann ausgeschlossen, wenn es sich um verschiedene Projekte handelt. Davon ausgenommen sind Auszeichnungen mit Preisen.
Erneute Bewerbungen sind erst nach Ablauf eines Jahres möglich, für einmal bereits abgelehnte Vorhaben aber nur nach grundlegender Überarbeitung, die eingehend begründet werden muss.
Bei einer Bewerbung sind als pdf-Dateien einzureichen:
- ein Exposé, in dem das angestrebte Projekt vorgestellt wird
- eine Arbeitsprobe von zwanzig Seiten
- eine Bio-Bibliographie
Zum Antragsformular
Im Rahmen des Stipendienprogramms können auch Übersetzungsstipendien beantragt werden. Die Vergabe erfolgt hier an die Autor*innen.