Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst vergibt nach Maßgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel jährlich ein Arbeitsstipendium an eine literarische Übersetzerin oder einen literarischen Übersetzer.
Das Arbeitsstipendium soll es einer literarischen Übersetzerin bzw. einem Übersetzer ermöglichen, sich ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang einem Übersetzungsprojekt zu widmen.
Für das Stipendium stehen 10.000 € zur Verfügung. Nach Drucklegung sind zwei Belegexemplare des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hinzuweisen.
Zur Förderung zugelassen sind nicht abgeschlossene anspruchsvolle Übersetzungen fremdsprachiger Literatur ins Deutsche (z. B. Belletristik, Lyrik, Genre-Literatur, Sachbuch mit literarischem Anspruch, Comic/Graphic Novel).
Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde. Außerdem muss ein Verlagsvertrag für die Übersetzung bestehen; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen.
Die Drucklegung des Buches darf nicht vor Juli des laufenden Jahres erfolgen, um sicherzustellen, dass ein Hinweis auf die Stipendienvergabe im publizierten Werk erscheinen wird.
Bewerben können sich Übersetzerinnen und Übersetzer, die ihren Wohnsitz in Bayern haben, bis zum 1. März 2025, ausschließlich auf elektronischem Wege (uebersetzerstipendium(at)stmwk.bayern.de). Genauere Informationen über die einzureichenden Unterlagen finden Sie in den Erläuterungen zum Bewerbungsbogen (s. unten).
Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung nach drei Jahren möglich.
Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.