Das Land Niedersachsen beabsichtigt, im Jahr 2024 im Bereich der Literatur Arbeitsstipendien zu vergeben. Die Stipendien haben die Förderung von Autorinnen und Autoren, die noch am Anfang ihrer literarischen Karriere stehen, zum Ziel. Sie dienen der Realisierung schriftstellerischer Arbeitsvorhaben in hochdeutscher Sprache. Darüber hinaus besteht auf Wunsch die Möglichkeit, einen Teil des Förderzeitraumes (1 bis 2 Monate) in Worpswede (Martin-Kausche-Ateliers) zu verbringen.
Allgemeine Voraussetzungen
1. Arbeitsstipendien können Autorinnen und Autoren erhalten, die in ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug bzw. die ihren Wohn- oder Arbeitsort in Niedersachsen haben.
2. Das Stipendium kann nur für ein hochrangiges literarisches Projekt gewährt werden, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
3. Bewerbungen für Projekte, die in einem vorangegangenen Jahr bereits abgelehnt wurden, können nur nach grundlegender Überarbeitung erneut berücksichtigt werden.
4. Ein Arbeitsstipendium wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während des Jahres 2024 regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts- oder Jahresstipendium) oder eine andere Förderung des Landes im Bereich der Literatur erhält.
5. Die Antragssteller*in erklärt sich bereit, im Falle einer Förderung die Arbeitsergebnisse des geplanten Vorhabens auf einer aus Kulturfördermitteln des Landes finanzierten Veranstaltung im Rahmen des Stipendiums zu präsentieren. Ein Anspruch auf Mitwirkung in einer derartigen Veranstaltung besteht seitens der Antragsteller*in nicht.
Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2024 online einzureichen.
Das Online-Antragsverfahren für Arbeitsstipendien ist über die folgende Webseite abrufbar:
https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/8078?c=bc
Beizufügen sind dem Antrag in digitaler Form:
– Lebenslauf ohne Foto
– Verzeichnis der Veröffentlichungen
– Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten
Der Antrag ist im Online-Antragssystem erst dann eingereicht, wenn der Button „Antrag jetzt einreichen“ betätigt wurde.
Ein Ausdruck des Online-Antrags ist mit Unterschrift unverzüglich einzureichen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur,
Referat 32,
Leibnizufer 9,
30169 Hannover.
Unvollständige bzw. nicht fristgerecht hochgeladene Unterlagen werden nicht angenommen.
Die o.g. Anlagen werden in Papierform nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Abklärung mit dem Fachreferat angenommen.
Arbeitsstipendien können Autorinnen und Autoren erhalten, die in ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug bzw. die ihren Wohn- oder Arbeitsort in Niedersachsen haben.