Buchveröffentlichung erforderlich.
Wissenschaftler·innen bekommen Freisemester, um unbeschwert lesen und forschen zu können. Und Übersetzer·innen? Wer jahrelang unter Finanz- und Termindruck arbeitet, fühlt sich oft wie ausgebrannt. Die Sprachreservoire im Gehirn müssten durch deutsche Lektüre aufgefüllt, die Informationen über die fremde Literatur auf den aktuellen Stand gebracht werden – sei es in der nächsten Bibliothek, sei es im Ausland, auf landeskundlichen Reisen. Vielleicht wäre es auch an der Zeit, einmal das Übersetzen und seine Poetik zu reflektieren?
Um erfahrenen, seit Jahren tätigen Literaturübersetzer·innen eine solche schöpferische Auszeit zu ermöglichen, schreibt der Deutsche Übersetzerfonds das Barthold-Heinrich-Brockes-Stipendium aus. Stipendiat·innen erhalten den Betrag von 8.000 €, um sich eine Zeitlang ausschließlich der Stärkung der Sprachkraft widmen zu können. Dieses Stipendium ist zugleich eine Auszeichnung für das bisherige übersetzerische Werk.
Barthold Heinrich Brockes (1680-1747), Dichter und Hamburger Ratsherr, Übersetzer von Pope, Milton u.a. Dank einem beträchtlichen Vermögen konnte er Bildungsreisen unternehmen und sich in Muße den schönen Künsten widmen.
Es wird darum gebeten, das Online-Bewerbungsformular auszufüllen und abzuschicken. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigung per Email.
Die Angaben werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch vorausgesetzt, daß die Empfänger der Förderung mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Mitteilungen des Deutschen Übersetzerfonds einverstanden sind.
Außerdem sind nach Ausfüllen des Bewerbungsformulars folgende Bewerbungsunterlagen gesammelt in einem einzigen PDF und unter Beachtung der folgenden Vorgaben per Upload einzureichen: max. 10 MB; Schriftgröße 12; Dateiname nach dem Muster: Bewerbung_Jahr_Stipendiumskategorie_Nachname_Vorname; genannte Reihenfolge der Bewerbungsunterlagen einhalten!
– Skizze der Pläne für die übersetzungsfreie Zeit
– Kurzbiographie, beruflicher Werdegang (max. 1 Normseite)
– ausführliche Bibliographie
(Definition Normseite: maximal 30 Zeilen à maximal 60 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Einsendeschluss für Anträge: dreimal jährlich, jeweils am 15. Januar, am 15. Mai und am 15. September.
Es gelten die Richtlinien für Stipendien. Bitte beachten Sie die FAQs zu Stipendienbewerbungen.
Sachberichte bitte an: sachberichte@uebersetzerfonds.de, Belegexemplare in unsere Geschäftsstelle.