- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer
- Art der Förderung:
- Preis
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | KJL | Drama | Übersetzung | u.a.
- Bewerbungsfrist:
- 15.03.2025
- Vergabe:
- jährlich
- Zuwendung:
- 6000 Euro | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- Link zur Ausschreibung
Voraussetzungen:
Buchveröffentlichung erforderlich.
Keine Eigenbewerbung möglich.
Keine Bewerbung möglich.
Bewerber dürfen nicht älter als 40 Jahre sein.
Beschreibung
Mit der jährlichen Verleihung von Förderpreisen an junge Schriftstellerinnen und Schriftsteller verbindet sich die Absicht einer gezielten Nachwuchsförderung. Die Förderpreise sollen junge, begabte Autorinnen und Autoren auf ihrem eingeschlagenen Weg bestärken und ein Anreiz zur weiteren schriftstellerischen Entfaltung sein. Seit 1965 haben fast 60 Nachwuchsautorinnen und -autoren einen Förderpreis erhalten.
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verleiht die Förderpreise an Autoren, die ihre literarische Begabung in Veröffentlichungen bewiesen haben und nicht älter als vierzig sind, auf der Grundlage von Vorschlägen eines Gutachterausschusses.
Seit 2015 kann der Bayerische Kunstförderpreis in der Sparte Literatur auch für literarische Comics vergeben werden.
Bewerbung
Vorschläge, die von dritter Seite (z. B. von einem Verlag) im Ministerium eingehen, werden an die Jury weitergegeben. Die Vorschläge sollten mit einem Leseexemplar als PDF, (ob von einem Werk oder von verschiedenen Werken, ist freigestellt) und einem Lebenslauf samt Werkverzeichnis möglichst bis 15. März eingereicht werden. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Referat K.1
Salvatorstraße 2
80333 München
Bemerkungen
Voraussetzung ist ein Erstwohnsitz in Bayern.