Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt im Jahr 2024 - nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel - Arbeitsstipendien im Bereich Comic.
Personenkreis / Zielgruppe
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Comic-Künstlerinnen und Comic-Künstlern bestimmt, die mit ihrem ersten Wohnsitz in Berlin leben. Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben oder die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie künstlerische und inhaltliche Qualität sowie Innovation.
Zweck der Stipendienvergabe ist es außerdem, die Entwicklung der Berliner Comicszene zu unterstützen.
Ziel / Zweck der Förderung
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung bestimmt. Gefördert werden Comic-Künstler:innen oder Gruppen, die ihre künstlerische Fortbildung und Weiterentwicklung anstreben bzw. bestimmte Arbeitsvorhaben (z.B. Arbeit an einem bestimmten Thema oder Format, auch Kurzgeschichtensammlungen oder Webcomics sind auch möglich, die Erschließung neuer /anderer Arbeitstechniken etc.) realisieren wollen.
Zweck des Stipendiums ist darüber hinaus, innovative Entwicklungen der Berliner Comicszene zu unterstützen und in der Öffentlichkeit für eine stärkere Wertschätzung des Comics als eine eigenständige Kunstform zu werben, die gleichberechtigt neben Literatur, Film und bildender Kunst existiert.
Das Vorhaben und die Arbeitsprobe müssen sich inhaltlich ausdrücklich nicht auf Berlin beziehen.
Voraussetzungen und Bedingungen
1. Die Antragstellenden weisen ihre gestalterische Fähigkeit entweder durch bereits veröffentlichte Comicprojekte oder durch Arbeitsproben nach, die eine künstlerische Befähigung erkennen lassen.
2. Eine wiederholte Bewerbung mit einem Projekt, das bereits in vorangegangenen Jahren für die Comic-Stipendien eingereicht wurde, ist möglich.
3. Pro Antragsteller:in ist nur eine Bewerbung möglich.
4. Antragsteller:innen leben und arbeiten in Berlin. Die Stipendiat:innen sind verpflichtet, während der Antragstellung und der Dauer des Stipendiums ihren ersten Wohnsitz in Berlin aufrecht zu erhalten. Von einer Änderung des Wohnsitzes ist der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt umgehend Mitteilung zu machen.
5. Bewerbungen von Gruppen sind im Rahmen einer GbR möglich. Weitere Infos siehe Ausschreibung.
6. Das Arbeitsstipendium Comic des Landes Berlin kann nicht mit einem Arbeitsstipendium für Comic-Künstler des Deutschen Literaturfonds im gleichen Förderzeitraum kombiniert werden.
Ausschluss
Comic-Künstler:innen, welche an einer Hochschule in einem künstlerisch ausbildenden Studiengang immatrikuliert sind, können sich nicht bewerben. Weiterbildung und Umschulung in einem nichtkünstlerischen Fachbereich sind kein Hindernis.
Künstler:innen, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung des Stipendiums an einer Hochschule als Professor:in tätig sind, können sich nicht bewerben.
Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter:innen der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und deren Angehörige sind von der Antragsstellung ausgeschlossen.
Umfang der Förderung
Die Stipendien sind mit monatlich 2.000 EUR dotiert. Die Dauer des Stipendiums bemisst sich am Umfang des Arbeitsvorhabens. Es können 4-monatige (8.000 €), 8-monatige (16.000 €) oder 12- monatige Stipendien (24.000 €) vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel vergeben werden (bei ca. 100 Bewerbungen). Im Antragsformular kann die gewünschte Höhe des Stipendiums ausgewählt werden. Die Auszahlung erfolgt monatlich ab voraussichtlich Januar 2024.
Den Stipendiat:innen wird aller Voraussicht nach die Möglichkeit gegeben, ihre künstlerischen Produktionen in der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Vergabe der Förderungsmittel
Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury.Es wird gebeten, von persönlichen Kontaktaufnahmen mit den Jurymitgliedern im Vorfeld des Verfahrens abzusehen.
Kriterien für die Beurteilung sind künstlerische und inhaltliche Qualität sowie innovative Aspekte des Projektes.
Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragsteller:innen bis Januar 2024 per E-Mail informiert. Die Namen der geförderten Künstlerinnen und Künstler werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Anträge - sowie alle Anlagen - sind online einzureichen. Den Weblink zum Online-Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet unter: https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/egokuefservice/main
Alle weiteren Hinweise zum Ausfüllen finden Sie im Informationsblatt Comicstipendium 2024