- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
-
Arbeitsstipendium
- Kategorie(n):
- siehe Beschreibung
- Bewerbungsfrist:
- 18.09.2025
| bis 11:00
- Vergabe:
- jährlich
- Zuwendung:
- 8000 bis 16000 Euro | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Link zur Ausschreibung
Ortsbezug
Gefördert werden professionell arbeitende Comic-Künstler*innen oder Gruppen, die mit erstem Wohnsitz in Berlin leben.
Voraussetzungen
Vergabe an Comic-Künstler:innen
Beschreibung
Zielgruppe / Ziele der Förderung
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung bestimmt. Gefördert werden Comic-
Künstler*innen oder Gruppen, die ihre künstlerische Fortbildung und Weiterentwicklung
anstreben bzw. bestimmte Arbeitsvorhaben (z.B. die Arbeit an einem bestimmten Thema
oder Format – dazu gehören auch Kurzgeschichtensammlungen oder Webcomics, die
Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken, die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten etc.) realisieren wollen.
Voraussetzungen
– Die Antragsstellenden sind durch Veröffentlichungen ausgewiesen oder lassen in Arbeitsproben eine künstlerische Befähigung erkennen.
– Die Comic-Künstler*innen leben und arbeiten in Berlin (Erstwohnsitz).
– Antragstellende dürfen nicht an einer Hochschule in einem künstlerisch ausbildenden Studiengang immatrikuliert und nicht als Professoren an einer Hochschule tätig sein.
– Die Anträge müssen in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden.
Weitere Voraussetzungen werden im Informationsblatt aufgeführt.
Umfang der Förderung
Die Dauer des Stipendiums bemisst sich am Umfang des Arbeitsvorhabens. Es können 4- und 8-monatige Stipendien vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel vergeben werden. Die Stipendien werden voraussichtlich in monatlichen Teilraten in Höhe von 2.000 € ausgezahlt.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Comic-Stipendien werden in der Regel jeweils im August eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.
Jury
Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Fach-Jury. Die Jurymitglieder für die Arbeitsstipendien 2026 werden zu gegebener Zeit benannt.
Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragsteller*innen per E-Mail informiert. Die Namen der geförderten Comic-Künstler*innen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Bewerbung
Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein.
Zugang zum Online-Antragsverfahren
Alle weiteren Hinweise zum Ausfüllen finden Sie im Informationsblatt Comicstipendien 2026
Abgabe-/ Bewerbungsfrist: 18. September 2025 um 11:00 Uhr (MEZ)
Die Online-Anträge müssen bis 11:00 Uhr abgeschickt worden sein. Ab 11:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.
Hinweise zum formalen Ausschluss
Eine Überschreitung der vorgegebenen maximalen Seitenanzahl und/oder des Dateivolumens führt zu einem formalen Ausschluss.
Falsch oder unvollständig hochgeladene Ausweis-, Pass- und/ oder Meldedokumente führen zu einem formalen Ausschluss. Bitte stellen Sie bei der Antragstellung unbedingt sicher, dass Sie alle richtigen und notwendigen Dokumente lesbar hochladen!